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Fachgespräch: Wie können Kommunen von Windparks profitieren?

Auf Einladung der bündnisgrünen Fraktion wurden am Montagabend im Brandenburger Landtag in einem Fachgespräch Modelle zur Verbesserung der kommunalen Wertschöpfung bei der Energiewende vorgestellt und diskutiert. Die Beispiele reichten von einer Pflicht zu einem Beteiligungsangebot in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Angebot einer umfangreichen Beratung durch die „Servicestelle Windenergie“ in Thüringen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg präsentierte einen Vorschlag für eine veränderte Konzessionsabgabe. Vertreter der Deutschen Kredit Bank (DKB) und der ENERTRAG präsentieren jeweils Modelle niedrigschwelliger finanzieller Beteiligung von Bürgern, welche sich bereits in der Praxis bewährt hätten: Beim Bürgersparen der DKB können Anwohner mit erhöhten Zinsen und ohne Risiko sparen; beim Windbonus der ENERTRAG können diesen Strom zu günstigeren Konditionen beziehen und so die Haushaltskasse entlasten.

Der Expertenaustausch in Potsdam brachte nicht nur positives ans Licht. Johann-Georg Jaeger, der seinerzeit als Landtagsabgeordneter das Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern mit verhandelt hatte, wies auf Defizite bei Erstellung und Umsetzung des dortigen Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) hin. Er kritisierte insbesondere den enormen bürokratischen Aufwand. Hinzu komme, dass auf Grund des 5 km Radiuses im Schnitt acht Kommunen im Umkreis einbezogen werden müssten. Auch lasse sich mit dem Gesetz nicht per se eine bessere Akzeptanz herstellen. Wenn sich einige wenige Begüterte im Ort eine Beteiligung an einer Windanlage leisten könnten, aber Hunderte leer ausgingen, würde das eher nicht zu einer höheren Akzeptanz führen. Mit dem Gesetz werden Vorhabenträger von Windenergieprojekten in Mecklenburg-Vorpommern dazu verpflichtet, einen Anteil von mindestens 20 Prozent der Betreibergesellschaft des jeweiligen Windenergieprojektes angrenzenden Gemeinden und Anwohnern zum Kauf anzubieten.

In Thüringen wurde eine „Servicestelle Windenenergie“ als Teil der dortigen Energieagentur eingerichtet. Mit drei Mitarbeitern werden Windprojekte begleitet und mit allen Beteiligten das Gespräch gesucht. Von den Bürgern über die Bürgermeister und die Kreisverwaltung bis zu den Projektentwicklern bietet die „Servicestelle“ für alle einen Anlaufpunkt. Die Dialoge zwischen den Beteiligten seien teilweise hart, aber häufig fruchtbar. Die Grundlage wäre ein starkes lokales Engagement: „Wir gehen regelmäßig in die Fläche“, berichtet Ramona Notroff, die Leiterin Servicestelle Windenergie. Zudem wird von der Landesagentur das Siegel „Faire Windenergie“ vergeben. „Von etwa 90 Windprojektieren im Land konnte das ein Jahr geltende Siegel bereits an 46 Unternehmen vergeben werden“, sagte Notroff. Das Siegel erhielten die Projektentwickler, die sich durch gute Transparenz, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für lokale Akteure oder umfassende Beteiligung aller Interessengruppe während der gesamten Projektierungsphase auszeichnen.

Auch das Brandenburger Unternehmen ENERTRAG habe sich laut Robert Döring, dem Leiter Unternehmenskommunikation bei der ENERTRAG AG mit dem „Faire Windenergie“-Siegel in Thüringen zertifizieren lassen. In Brandenburg bietet das Unternehmen seinen „Windbonus“ an. In Regionen, in denen die ENERTRAG aktiv ist, wird damit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Rabatt auf ihren Strompreis angeboten. Döring bedauerte, dass es ein Siegel wie in Thüringen nicht auch in Brandenburg gebe. Allerdings gebe es in Brandenburg eine freiwillige Selbstverpflichtung des Bundesverbands Windenergie.

„In Brandenburg, als Vorreiterbundesland beim Ausbau der Windenergie, ist es höchste Zeit, die finanzielle Beteiligung von Kommunen an der Energiewende zu verbessern. Gerade für die Stärkung der Akzeptanz von Windenergie könnte das – neben der Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten an der Planung – ein wichtiger Beitrag sein.“ Bisher gebe es nur eine Selbstverpflichtung der Industrie. „Wir werden jetzt als Erstes prüfen, ob sich das Thüringer Modell auf Brandenburg übertragen ließe“, kündigte Heide Schinowsky an.

Präsentationen zum Herunterladen

Grüne Position: Standortgemeinden stärken. Rechtssicherheit für flexible Vor-Ort-Lösungen schaffen. Beteiligung durch einfaches Verfahren attraktiver machen (pdf-Datei)

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (pdf-Datei)

Analyse zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V (pdf-Datei)

Zusammenfassung Auswertung Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (pdf-Datei)

Bürgerbeteiligung mit der Deutschen Kreditbank AG (pdf-Datei)