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Tim Heinenmann, Eckhard Bock, Thomas von Gizycki, Franziska Heß, Christine Dorn Foto: Seema Mehta/Fraktion

Schallschutz, Entschädigung, Umzug? Ein „Fluglärmschutzfonds“ für den BER

Schon weit vor Inbetriebnahme des Flughafen BER ist unverkennbar, dass dessen Lage im verdichteten Siedlungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner eine große Belastung darstellen wird. Die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutzmaßnahmen reichen häufig nicht aus. Dies gilt insbesondere für eine Vielzahl von Fällen, in denen lediglich eine am Verkehrswert orientierte Entschädigung ausbezahlt wird. Wir sind der Auffassung, dass für die AnwohnerInnen in einem erweiterten Umfeld um den Flughafen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen. Damit können sowohl weitere Maßnahmen des passiven Fluglärmschutzes, aber auch beispielsweise Umzugshilfen und der Erwerb von Gebäuden derjenigen BürgerInnen, die die hochbelastete Region verlassen und in ruhigere Orte umziehen wollen, finanziert werden.

Unsere Fraktion lud am 25. Januar 2017 zum Austauscht über die Einrichtung eines „Fluglärmschutzfonds“ vor, der aus aus Mitteln des Landes, der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH und Darlehenen finanziert werden soll. Am Flughafen Frankfurt/Main gibt es einen ähnlichen Fonds, der bereits 2013 errichtet wurde. Dr. Tim Heinemann aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag berichtete über die Erfahrungen in Frankfurt. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, zeigte die zahlreichen Facetten eines solchen Fonds für die Betroffenen auf, um die Frage zu beantworten, ob ein Fonds hilfreich und sinnvoll sein könnte. Wie genau sollte er ausgestaltet werden? Welches Volumen benötigt man? Wer entscheidet bei Härtefällen und welche Kriterien legt man dabei zugrunde? Diesen Fragen gingen auch Christine Dorn, Vorsitzende des Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. und Sprecherin des Bündnisses Südost gegen Fluglärm, und Eckhard Bock, Beirat der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., nach.

Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Beiträge, die uns in der Erarbeitung und Überarbeitung des Gesetzentwurfs unterstützen werden.