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Ursula Nonnemacher, Foto: Laura Englert/Fraktion

Fachgespräch: Integrations- und Partizipationsgesetz für das Land Brandenburg

Am 22. November lud unsere Fraktion zum Fachgespräch „Integrations- und Partizipationsgesetz für das Land Brandenburg“ ein. Zu Gast waren Theresa Pauli von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten, Diana Gonzalez Olivo, Vorsitzende des Migrantenbeirats Potsdam und Dr. Stefan Buchholt von der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren aus Nordrhein-Westfalen.

Noch vor einem Jahr, als monatlich bis zu 3.300 Schutzsuchende in Brandenburg ankamen, rief Ministerpräsident Dietmar Woidke das „Bündnis für Brandenburg“ aus, das am 26.November 2016 sein einjähriges Bestehen feierte. Etwa zeitgleich forderte die Brandenburger CDU-Fraktion ein Integrationsgesetz unter der Überschrift „Fordern und Fördern“. Fraktionsübergreifend (mit Ausnahme der AfD) wurde der Parlamentarische Beratungsdienst beauftragt, Vorschläge für ein Landesintegrationsgesetz zu unterbreiten.

Wir Bündnisgrüne sind der Meinung, dass viele Aspekte der Integration auf Landes- und kommunaler Ebene mit einem Integrationskonzept umgesetzt werden könnten und sollten. Die Landesregierung hat 2014 bereits ein vorbildliches Konzept erlassen, das es nun umso mehr gilt umzusetzen. Sollte es im Land Brandenburg ein Integrationsgesetz geben, möchten wir, dass es auch ein Partizipationsgesetz für die Migrantinnen und Migranten wird. Es soll Landes- und kommunale Integrationskonzepte ergänzen, aber nicht ersetzen. Auf der Veranstaltung stellten wir uns die Frage, wie dies gelingen kann.

Theresa Pauli hält ein Integrationsgesetz für eine gute Ergänzung von Integrationskonzepten, denn aus ihrer Erfahrung als kommunale Integrationsbeauftragte mit der Verwaltung weiß sie: „Verwaltungsfachleute stehen einfach auf Gesetze“. Das heißt, ein mit konkreten Rechten für MigrantInnen ausgestaltetes Gesetz kann oft mehr bewirken, als eine bloße Zielvorgabe in einem Konzept. Aber auch Integrationskonzepte seien wichtig. Zu einem guten kommunalen Integrationskonzept gehöre aus ihrer Sicht, dass es partizipativ erstellt werde, alle Flüchtlinge und MigrantInnen als Ziel- und Teilnahmegruppen sowie die Aufnahmegesellschaft berücksichtige, es haushalterisch untersetzt sei und Controlling-Instrumente enthalte. Für ein Landesintegrationsgesetz regt sie eine Verlängerung der Schulpflicht und ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten an.

Diana Gonzalez Olivo betont, wie wichtig Partizipation für die Migrantinnen und Migranten ist. Sie möchten mitgenommen werden und sich in Entscheidungsprozesse einbringen. Es sei gut, Integrationskonzepte kontinuierlich fortzuschreiben, genauso wichtig sei es aber, diese dann auch umzusetzen. Die Institution des Migrantenbeirats als beratendes Mitglied der Gemeinde sollte zudem stärker eine Selbstverständlichkeit werden. Viel zu häufig müssten die Beiräte ihre Beteiligung in den Gemeinden noch einfordern. Einen großen Bedarf an Migrantenbeiräten sieht sie vor allem im ländlichen Raum.

Dr. Stefan Buchholt stellte die Kommunalen Integrationszentren, die es seit 2013 in NRW gibt, vor. Sie wurden mit dem Landesintegrationsgesetz von 2012 geschaffen und bilden aus seiner Sicht das Kernstück des Gesetzes. Mittlerweile gebe es in 52 von 54 Kreisen ein kommunales Integrationszentrum. Voraussetzung für die Schaffung eines Integrationszentrums sei, dass die Kommune ein Integrationskonzept vorlege und der Stadtrat bzw. der Kreistag der Schaffung eines Integrationszentrums zustimme. Während 2013 die Aufgabenstellung der Zentren noch eine nachhaltige und nachholende Integration war, hat sich die Situation 2015, als viele Flüchtlinge nach Deutschland kamen, geändert. Hinzu kam der Schwerpunkt Zuwanderung und Flucht. Damals war jedes Zentrum – unabhängig von der Größe der Kommune – noch mit 5,5 MitarbeiterInnen ausgestattet. Mittlerweile sind es gut 10 MitarbeiterInnen – viele unter ihnen mit Migrationshintergrund.