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Ausstellungseröffnung: „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“

Birgit Mair und Ursula Nonnemacher bei der Ausstellungseröffnung Foto: Alexandra Straka / Fraktion
Birgit Mair und Ursula Nonnemacher bei der Ausstellungseröffnung

Eröffnung der Ausstellung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ mit anschließender Diskussion

Der NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht ist zu Ende – aber die NSU-Aufklärung steht immer noch am Anfang. Familienangehörige der Mordopfer haben ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht gehalten wurde. Denn „die Helfershelfer und Hintermänner“ sind bisher nicht „ihrer gerechten Strafe“ zugeführt worden. Insbesondere Verfassungsschutzbehörden haben sich einer schonungslosen Aufklärung verweigert. Und für die in München angeklagten Neonazis Ralf Wohlleben und André Eminger endete der NSU-Prozess zwar mit keinem Freispruch – aber mit ihrer Haftentlassung.

Im Brandenburgischen Landtag beschäftigt sich seit 2016 ein NSU-Untersuchungsausschuss unter anderem mit der Frage: Hätte der brandenburgische Verfassungsschutz die Morde des NSU verhindern können, wenn er 1998 die Informationen des Informanten „Piatto“ umfassend der Polizei übermittelt hätte? Denn „Piatto“ hatte über Bewaffnungs- und Überfallpläne sowie über Chemnitzer Unterstützer des untergetauchten Trios berichtet, das heute als NSU bekannt ist.

Die Ausstellung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“ des Nürnberger Instituts für Sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung e. V.

  • zeigt die Biografien der NSU-Mordopfer,
  • dokumentiert die Bombenanschläge in Nürnberg und Köln sowie die Banküberfälle,
  • beleuchtet das Netzwerk des NSU,
  • skizziert die Verbindungen von Verfassungsschutz-V-Leuten zu (noch nicht rechtskräftig) Verurteilten des NSU-Prozesses,
  • analysiert die Gründe, warum die Mordserie so lange nicht aufgeklärt wurde, und
  • lässt die Angehörigen der Ermordeten zu Wort kommen.

Seit April 2018 gibt es diese Ausstellung in einer aktualisierten und erweiterten Fassung – die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sie bis Ende 2018 im Brandenburger Landtag.

„Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“