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Soziale und ökologische Kriterien für Beschaffungen des Landes und der Kommunen

Icon: Hand und Geldschein mit Haken © libertestudio/noun project Foto: libertestudio/noun project

Der Mindestlohn für Aufträge, die das Land oder die Städte und Gemeinden vergeben, wurde von 9 auf 10,50 Euro angehoben. Die Höhe wird regelmäßig von einer Kommission überprüft, die das Land genau dafür gegründet hat. Die Mitglieder dieser „Mindestlohnkommission“ kommen paritätisch von Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen, Wissenschaft und der Landesverwaltung. Außerdem soll dieser Mindestlohn von jetzt an regelmäßig in gleichem Maße steigen, wie der allgemein gültige Mindestlohn auf Bundesebene steigt. Diesen Änderungen haben wir zugestimmt.

Da hierfür das Vergabegesetz geändert wird, haben wir weitere Vorschläge zur Änderung dieses Gesetzes eingebracht. Wir möchten, dass bei der Beschaffung des Landes und der Kommunen soziale und ökologische Aspekte stärker berücksichtigt werden. Produkte, die eingekauft werden, sollen also nachhaltiger sein. Außerdem wollten wir die Grenze, ab welcher diese Regelungen gelten, etwas anheben, um den Bürokratieaufwand für kleinere Einkäufe zu senken.

>> Änderungsantrag zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“ (pdf-Datei)

Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt.