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Öffentliche Hand muss Vorbild sein

Jedes Jahr geben das Land Brandenburg und seine Kommunen rund drei Milliarden Euro für Beschaffungen wie Büromaterial und Fahrzeuge oder auch für Reinigungs- und Wachdienste aus. Die öffentliche Vergabepraxis stellt eine ungeheure Marktmacht dar, mit der die Öffentliche Hand das Angebot positiv beeinflussen kann.

Doch bisher herrscht bei der Vergabe öffentlicher Aufträgen und bei der Beschaffung in Brandenburg das Prinzip: „Das billigste Angebot erhält den Zuschlag.“ Die negativen Folgen dieses Preiswettbewerbs werden bislang ignoriert. Das billigste ist oft nicht das wirtschaftlichste Angebot. Werden die Lebenszykluskosten wie Beständigkeit und Wartungsintensität einkalkuliert, erweisen sich hochwertige Produkte meist als kostengünstiger. Wenn Wachschutzpersonal in öffentlichen Einrichtungen Dumpinglöhne erhält oder Verwaltungen Braunkohlestrom beziehen, wird der Preiswettbewerb auf Kosten von ArbeitnehmerInnen und Umwelt ausgetragen.

Das wollen wir mit unserem Entwurf eines Vergabegesetzes ändern. Wir fordern nicht nur einen Mindestlohn von 7,50 Euro für die Ausführung von Leistungen bei öffentlichen Aufträgen wie die rot-rote Landesregierung, sondern auch ökologische Vergabestandards und die Einhaltung internationaler Sozialnormen. Kleine und mittlere Unternehmen müssen besonders gefördert werden. Mit unserem Vergabegesetz würden Landesverwaltungen und Kommunen zu einem ressourcenschonenden Wirtschaften beitragen.