Zum Inhalt springen

Landesrechnungshof soll Prüfungsrecht über Industrie- und Handelskammern bekommen

Auf dem Podium: Dr. Markus Beyersdorf, Axel Vogel, Thomas von Gizycki, Dr. Wolfgang Krüger und Klaus Aha (v.l.n.r.) © Fraktion Foto: Fraktion
Auf dem Podium: Dr. Markus Beyersdorf, Axel Vogel, Thomas von Gizycki, Dr. Wolfgang Krüger und Klaus Aha (v.l.n.r.)

Der Landesrechnungshof soll künftig auch ein Prüfungsrecht über die drei Industrie- und Handelskammern des Landes (IHK) bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag nun eingebracht.

„Der brandenburgische Landesrechnungshof hat bereits das Prüfrecht für alle Kammern, zum Beispiel für die Handwerkskammern und die Architektenkammer. Nur die Prüfung der Industrie- und Handelskammern ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen bislang rechtlich ausgeschlossen. Dabei ist der Landesrechnungshof willens und personell in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen“, sagte der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL.

Die Fraktion nimmt mit ihrem Gesetzentwurf Impulse einer bundesweiten Debatte auf, die nach positiven Erfahrungen mit dem besagten Prüfrecht für den Landesrechnungshof (LRH) in Bayern begonnen hatte. Dynamik erhielt diese Diskussion durch die jüngste „Verschwendungsaffäre“ in der IHK Potsdam, die zum Rücktritt des Potsdamer IHK-Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers führte. Zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs hatte die Fraktion im Februar ein Fachgespräch unter Beteiligung der IHKen und des Landesrechnungshofs veranstaltet.

„Auch wenn durch ein allgemeines Prüfrecht des Landesrechnungshofs Vorfälle wie in der IHK-Potsdam nicht komplett verhindert werden können, würde es disziplinierend wirken“, sagte AXEL VOGEL. Er verwies auch auf die Position der Brandenburgischen Architektenkammer, die eine Kammerprüfung mit dem Argument der Qualitätskontrolle befürwortet.

Generell erheben die Kammern für die Finanzierung ihrer Aufgaben Beiträge und Gebühren. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft der einzelnen Berufsgruppen in der jeweiligen Kammer. Die Kammern unterliegen dabei dem Prinzip der Selbstverwaltung, was es ihnen ermöglicht, wesentliche Bestandteile ihres Handelns eigenverantwortlich zu regeln. Als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts entbindet sie das allerdings nicht von dem verantwortungsvollen Umgang mit Beiträgen und Gebühren von Pflichtmitgliedern.

Auf dem Fachgespräch der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte der Vertreter des brandenburgischen Landesrechnungshofs das Ansinnen der Prüfung der Industrie- und Handelskammern. Er begründete seine Haltung mit dem Argument der Gleichbehandlung aller Kammern und mit dem Umstand, dass der noch bestehende „prüfungsfreie Zustand“ im Bereich der IHKen, die ja als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts Teil der öffentlichen Verwaltung des Landes sind, beendet werden müsse. Auf Seiten der Industrie- und Handelskammern sah man das grundsätzlich anders.

Die Erfahrung mit der derzeitigen Rechtsaufsicht über die IHKen unterstreiche die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, sagte AXEL VOGEL. Bundesweit sei durch einen regen Postenwechsel zwischen den Kammern und den Landeswirtschaftsministerien personell eine starke Nähe zwischen den Kammern – als Objekt der Rechtsaufsicht – und den Wirtschaftsministerien, welche die Rechtsaufsicht ausüben sollen, zu beobachten. Ein Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013, der die Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums über die Kammern prüfte, gipfelte in der Feststellung, dass die Aufsicht über sämtliche Kammern, ob über die der Handwerker oder der Architekten, unzureichend sei.

Zur Rechtslage: Nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) unterliegt die gesamte haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sonderbetriebe und Wirtschaftsvermögen der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Brandenburg gehören auch die Kammern. Grundsätzlich können daher alle Kammern auch vom LRH geprüft werden (§ 111 Abs. 1 der LHO). Derzeit sind die IHKen jedoch auf Grund einer Regelung im Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Brandenburg (AGIHKG) von dieser Prüfung ausgeschlossen. Diese Regelung will die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streichen. „Eine schlüssige Begründung für die Ausnahme der Industrie- und Handelskammern aus dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs ist nicht erkennbar“, sagte AXEL VOGEL.

>> Zum Gesetzentwurf (als PDF-Datei)

>> Zum Fachgespräch „IHK: Vertrauen gut, Kontrolle besser?“

Ihr Abgeordneter

Axel Vogel, MdL

Axel Vogel

Fachreferent

Thomas von Gizycki
Tel.: (0331) 966 1711
E-Mail: thomas.gizycki(at)gruene-fraktion.brandenburg(Punkt)de