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Mehr Holz bitte: eine neue Bauordnung für Brandenburg

gemaltes Haus auf Holz Foto: Jacob Schmidt | Fraktion

Wo darf gebaut werden? Wie darf gebaut werden? Und wann darf gebaut werden? Die Antworten auf diese Fragen sind immer an ihre Zeit gebunden – und es ist an der Zeit, das Bauen auf eine klimafreundliche und nachhaltige Basis zu stellen.

Die Brandenburgische Bauordnung soll an die im Jahr 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst werden, um den administrativen Aufwand für Bauherr*innen, Unternehmen, Architekt*innen und Ingenieur*innen zu verringern. Den Gesetzesentwurf haben wir im Parlament am Mittwoch diskutiert.

Vor allem begrüßen wir darin die herausgehobene Stellung der Nachhaltigkeit. So erweitert das Gesetz etwa die Einsatzbreite des Baustoffs Holz – und ebnet damit den Weg für klimafreundlichere, langlebigere und gesündere Gebäude. Für die ökologische Landwirtschaft wichtig: Das Gesetz ermöglicht die Freiland-Tierhaltung in mobilen Tierställen und sieht nun einen höheren Schwellenwert für genehmigungsfreie Gewächshäuser vor. Auch begrünte Dächer, eine bessere Mobilfunkversorgung des ländlichen Raums und eine Erleichterung für die Infrastruktur von Festivals – all das können wir mit der Gesetzesänderung erreichen.

Und wo wir gerade beim Thema Bauen sind: Heiner Klemp hat bei seiner Mündlichen Anfrage am Mittwoch eine klare Antwort vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erhalten: Schottergärten sind nicht nur „Gärten des Grauens“ – sie widersprechen auch dem Grundsatz der Bauordnung. Da Kommunen aber davon abweichen können, bleiben wir dran und finden nun heraus, welche. Damit schon hoffentlich bald versiegelte Gärten der Geschichte angehören.

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