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Unterhaltsvorschuss als familienpolitische Leistung erhalten, anstatt Alleinerziehende in den ALG II-Bezug zu drängen

In Brandenburg sind fast 84.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armutsgefährdet. Viele von ihnen leben in Familien mit nur einem Elternteil. Der Anteil der Familien mit alleinerziehendem Elternteil ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch.

Wenn sich ein Elternteil nicht oder nur unzureichend am Unterhalt des Kindes beteiligt, soll der staatliche Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende unterstützen und Kinderarmut abmildern. Bisher wird diese wichtige familienpolitische Leistung nur für maximal sechs Jahre und bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes gezahlt. Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, die Unterhaltsvorschussleistungen auszubauen und für eine unbegrenzte Dauer und bis zur Volljährigkeit von Kindern zu zahlen. Dazu URSULA NONNEMACHER, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Reform verbessert die Lebenssituation und Teilhabemöglichkeiten vieler Kinder. Aus unserer Sicht ist sie deshalb ein dringend notwendiges familienpolitisches Instrument.“

Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Unterhaltsvorschusses ist allerdings durch die bisher noch nicht geklärte Finanzierung zwischen Bund und Ländern ins Stocken geraten. Jetzt gibt es Vorschläge, durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses gegenüber dem Leistungsbezug aus dem ALG II Geld einzusparen. Aus Sicht der bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag ist das ein falsches Signal. Den Unterhaltsvorschuss bekommen Alleinerziehende nicht, weil sie arm sind, sondern, weil sich der andere Elternteil nicht an der Existenzsicherung des Kindes beteiligt. Ziel des Unterhaltsvorschusses muss bleiben, Alleinerziehende zu unterstützen, Kinderarmut zu bekämpfen und säumige Unterhaltszahlende zur Verantwortung zu ziehen. Der Unterhaltsvorschuss ist keine reine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, die die Mitverantwortung des anderen Elternteils an der Existenzsicherung des Kindes in den Mittelpunkt rückt.

Mit der Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses wird gerade nicht das Problem vieler Alleinerziehender behoben, im ALG-II-Sozialleistungsbezug festzustecken. URSULA NONNEMACHER: „Anstatt dabei zuzusehen, dass noch mehr Alleinerziehende in den ALG-II-Leistungsbezug gedrängt werden, sollten wir Möglichkeiten eröffnen, diesen für möglichst viele alleinerziehende Eltern zu beenden.“

Eine Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine schriftliche Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion zeigt unterdessen, dass nach einer gelungen Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes fast 35 Prozent der Alleinerziehenden vollständig aus einem ergänzenden ALG-II-Bezug ausscheiden könnten.

>> Antrag: Unterhaltsvorschuss als familienpolitische Leistung erhalten, anstatt Alleinerziehende in den ALG II-Bezug zu drängen (pdf-Datei)