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Illustration: Rollstuhlfahrer reckt selbstbewusst Faust in die Luft © Kristina Heldmann/Zitrusblau Foto: Kristina Heldmann/Zitrusblau

Soziale Gerechtigkeit: Teilhabe für alle

Illustration: Rollstuhlfahrer reckt selbstbewusst Faust in die Luft © Kristina Heldmann/Zitrusblau Foto: Kristina Heldmann/Zitrusblau

Wir wollen Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheit und Einkommen für alle! Dazu müssen vor allem diejenigen in den Fokus rücken, die in unserer Gesellschaft schnell vergessen werden: arme Kinder und Jugendliche, Arbeitssuchende und Geringverdienende, Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedarf.

Sie alle haben auch schlechtere gesundheitliche Chancen. Das wollen wir ausgleichen, egal ob bei Impfungen oder der Beratung von Schwangeren. Bessere Angebote in den Kommunen müssen her! In einer Anhörung zu dem Antrag, den wir dazu gemeinsam mit der CDU gestellt hatten, wurde deutlich, dass auch das Fortbildungsangebot für ÄrztInnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht ausreicht. Unsere Forderung wurde von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen.

Weg von bevormundender Fürsorge

Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Ein wichtiger Schritt zu deren Umsetzung ist das Bundesteilhabegesetz. Wir haben die Landesregierung erfolgreich dazu aufgefordert, sich im Bund für ein Gesetz stark zu machen, das diesen Namen auch verdient: weg von bevormundender Fürsorge, hin zu echter Teilhabe und Selbstbestimmung. „Menschen mit Behinderung sollen – wie alle anderen auch – unabhängig von ihrem Wohnort entscheiden können, wie sie leben möchten, wo sie wohnen, wo sie arbeiten oder zur Schule gehen wollen“, sagt unsere Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher. Zu Teilhabe gehört auch politische Entscheidungsfreiheit. Bisher wurden in Brandenburg Menschen, die betreut werden, und solche, die im Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind, von Wahlen ausgeschlossen. Mit einem Antrag wollten wir das ändern. Im Sommer 2018 hat Rot-Rot unsere Forderung mit dem „Gesetz zur Erweiterung des Wahlrechts im Land Brandenburg“ umgesetzt.

Wir haben außerdem wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des Brandenburger Psychisch-Kranken-Gesetzes gegeben. Denn ausgerechnet psychisch kranke Kinder und Jugendliche – eine besonders verletzliche Gruppe – sind dramatisch unterversorgt; das hat unser Fachgespräch gezeigt.

Mehr Qualität in der Pflege

Die Bevölkerung wird immer älter. Deswegen werden auch in Brandenburg immer mehr Menschen gepflegt. Bisher haben professionell Pflegende aber zu wenig Mitspracherecht im Gesundheitssystem. Das wollten wir – gemeinsam mit der CDU – durch die Einrichtung einer Pflegekammer ändern. Die Kammer würde es den Pflegenden ermöglichen, über die Versorgungsqualität mitzubestimmen. Die Landesregierung hat dreieinhalb Jahre gebraucht, um eine Befragung der Pflegekräfte durchzuführen. Jetzt, wo sich eine Mehrheit der professionell Pflegenden für die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen hat, setzt die Landesregierung dies nicht um.

Unser Vorschlag, ambulante Pflegedienste besser zu beaufsichtigen, um Abrechnungsbetrug entgegenzuwirken und die Pflegequalität sicherzustellen, fand leider keine Zustimmung.

Diskriminierung? Keine Chance!

Niemand darf wegen Nationalität, Geschlecht, sexueller Identität oder Religion benachteiligt werden. Für den privatrechtlichen Bereich, etwa Mietverträge, regelt das auf Bundesebene bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Anders sieht es im öffentlichen Bereich aus, also in Behörden und Schulen. Wir finden: Opfer von Diskriminierungen müssen auch im öffentlichen Bereich eine Handhabe bekommen, sich zur Wehr zu setzen. Unser Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz sollte diese Lücke füllen. Die Regierungskoalition hat zwar einige unserer Forderungen aufgegriffen, aber die Lücke bleibt.