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Politik für Kommunen: Gemeinsam gut

Illustration: WählerInnen an der Wahlurne © Kristina Heldmann/Zitrusblau Foto: Kristina Heldmann/Zitrusblau

Viele BrandenburgerInnen engagieren sich in Vereinen, bei der Feuerwehr, in Kita und Schule. Teilweise übernehmen sie dabei Aufgaben, von denen sich der Staat zurückgezogen hat oder die die Gemeinde nicht mehr finanzieren kann. Dieses Mehr an Verantwortung trifft immer noch auf enge, unzeitgemäße Regeln für politische Teilhabe. Auch deswegen haben wir uns in der Debatte um Veränderungen in der Kommunalverfassung dafür eingesetzt, Hindernisse für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu beseitigen: die Kostenschätzung zu vereinfachen, die Briefwahl zu ermöglichen und auch über die Aufstellung von Bebauungsplänen und Teile des Haushalts entscheiden zu lassen. Außerdem fordern wir die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten, deren Stellungen in der Kommunalverfassung derzeit noch zu schwach sind. Und wir haben erfolgreich für die Direktwahl von Beiräten gestritten, die bislang in den allermeisten Fällen nicht erlaubt war.

Gerechte Finanzierung

„Kommunale Selbstverwaltung und lokaler Gestaltungswillen stoßen schnell an Grenzen, wenn die Kassen leer sind oder der Gemeinde gar ein Haushaltssicherungskonzept auferlegt wurde“, sagt unsere Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher. Leider ist das noch viel zu häufig der Fall. Um aus dieser Misere herauszukommen, streiten wir Bündnisgrüne im Landtag nicht nur für eine ausreichende und gerechte Finanzierung der Kommunen über das Finanzausgleichsgesetz, sondern auch für eine gezielte Entschuldung durch das Land, die Erhaltung eigener kommunaler Einnahmen und eine bessere Beteiligung des Bundes an den Sozialausgaben. Die Teilentschuldung und mehr Geld für Kommunen finden sich nun im Doppelhaushalt 2019/2020 wieder.

Ja zum Verbandsgemeindemodell!

Schon 2012 haben wir ein Gutachten in Auf trag gegeben, das die Empfehlung aussprach, das so genannte Verbandsgemeindemodell in Brandenburg einzuführen. Dieses in anderen Bundesländern seit Jahrzehnen bewährte Modell zeichnet sich durch direkt gewählte BürgermeisterInnen und Verbandsgemeindevertretungen aus. Gut, dass die Verbandsgemeinde jetzt auch in Brandenburg neben anderen Gemeindemodellen eingeführt wurde.

Vereinfachte Kommunalabgaben

Ob Winterdienst oder Straßenreinigung, Abwasser- oder Müllentsorgungsgebühren: Kommunale Abgaben betreffen alle. Wir wollten sie mit einem Gesetz bürgerInnenfreundlicher gestalten und damit BürgerInnen, Gerichte und Verwaltung entlasten – beispielsweise durch die längere Aussetzung von Zwangsvollstreckungen. Leider wurde unser Gesetzentwurf von Rot-Rot versenkt.

Wahlrecht geändert

Wer als hauptamtlicheR BürgermeisterIn oder Landrätin/Landrat wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei BeamtInnen den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, soll für die Dauer von fünf Jahren nicht gewählt werden dürfen – das haben wir mit einem Gesetzentwurf gefordert. Rot-Rot hat unseren Entwurf aufgegriffen, das entsprechende Gesetz ist inzwischen verabschiedet.

Unsere Ideen für die Kommunalreform

Unsere Fraktion hat den grundsätzlichen Bedarf einer Kommunalreform immer gesehen und sich von Anfang an in die Debatte eingeklinkt. Unsere Ideen wichen aber deutlich von denen der Landesregierung ab. Am Ende ging der Ministerpräsident mit seinem „Prestigeprojekt“ dieser Wahlperiode krachend baden – viele Aspekte, die wir in die Debatte eingebracht hatten, werden aber nach und nach aufgegriffen. Das gilt vor allem für die eingangs beschriebenen Punkte zum Ausbau der BürgerInnenbeteiligung in der Kommunalverfassung. Sie fanden sich in einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit SPD und Linker, die wir in den Leitbildprozess zur Kommunalreform eingebracht hatten.