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Verwaltungsstrukturreform: Leitbildentwurf der Landesregierung

Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Ministers des Innern und für Kommunales im Juni 2015 ihren Entwurf eines Leitbilds für die Verwaltungsstrukturreform beschlossen und in den Landtag eingebracht. Jetzt soll ein Jahr lang dieses Leitbild im Land diskutiert werden, bevor der Landtag im Juli 2016 über das Leitbild abschließen abstimmen soll.

Auf 24 Seiten stellt die Landesregierung ihre Pläne für die zukünftige Struktur des Landes vor. Neben den Vorgaben für die zukünftige Größe von Kreisen und hauptamtlichen Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene gibt es im Anhang auch eine Liste mit Aufgaben, die derzeit vom Land wahrgenommen werden und zukünftig auf Ebene der Landkreise bearbeitet werden könnten. Außerdem findet sich dort auch eine nicht ganz so lange Liste mit Aufgaben, die vom Kreis auf die gemeindliche Ebene übergehen soll.

Der Leitbildentwurf enthält auch die Weiterentwicklung der Ämter zu Amtsgemeinden. Hauptamtliche Verwaltungen sollen künftig für mindestens 10.000 EinwohnerInnen zuständig sein (bei der letzten Reform waren es 5.000). Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Enquêtekommission der letzten Legislaturperiode soll zukünftig auch die Mitverwaltung einer Gemeinde durch einen größeren Nachbarn möglich sein.

Für Landkreise soll eine MindesteinwohnerInnenzahl von 175.000 (bezogen auf die Prognose für das Jahr 2030) gelten, Ausnahmen in dünn besiedelten Regionen sollen möglich sein. Die Obergrenze für die Größe der Fläche soll bei 5.000 qm liegen – zum Vergleich: die Uckermark als derzeit größter Landkreis hat eine Fläche von ca. 3.000 qm. Da die Mindesteinwohnerzahl auch für die kreisfreien Städte gelten sollen, bedeutet dies, dass Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) ihren Status als kreisfreie Stadt verlieren würden, allerdings sollen sie als Oberzentren gestärkt werden.

Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Umsetzung der Reform soll auch eine Teilentschuldung der stark verschuldeten Kommunen erreicht werden. Hier lässt die Landesregierung aber genauere Regelungen im Unklaren über die Höhe der Mittel und die Frage, ob sie aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden oder zum Teil von den Kommunen selbst durch Teilentnahme aus der Finanzausgleichsmasse geschultert werden müssen.

Die Landesregierung will in einem breiten öffentlichen Dialog die Debatte über den Leitbildentwurf führen. Dazu ist in den jedem der 18 Landkreise, bzw. kreisfreien Städte in September und Oktober 2015 eine Leitbildkonferenz vorgesehen. Des weiteren sollen Fachkonferenzen und Kongresse durchgeführt werden: ein erster Reformkongress soll im Dezember 2015 stattfinden, ein zweiter im Mai 2016. Dazwischen sind fünf „Bürgerkongresse“ geplant.

Einen eigenen Internetauftritt für die Reform hat die Landesregierung auch gestartet. Auf der Seite finden sich der Leitbildentwurf und alle relevanten zusätzlichen Informationen wie Gutachten, Berichte und Beschlüsse. Auch der Terminplan für die Veranstaltungen im Rahmen des öffentlichen Dialogs wird dort zu finden sein.

Weiterführende Informationen

>> Ursula Nonnemacher spricht zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019

>> Website der Landesregierung zur Verwaltungsstrukturreform