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Kommunal- und Verwaltungsstrukturreform: das zentrale Vorhaben von Rot-Rot

Trotz des großen Schweigens im Wahlkampf zum Thema Verwaltungs- und Gebietsstrukturreform – insb. durch die SPD – stellt sich heraus, dass dieses Thema das große Reformthema der nächsten Legislaturperiode wird. Der Koalitionsvertrag ist zu diesem Thema vergleichsweise konkret und umfangreich. Der Umfang der damit verbundenen Aufgaben wird sich erwartbar über die ganze Legislaturperiode erstrecken: vom Leitbildprozess über fachliche und querschnittsbezogene Gutachten, Diskussionen mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden bis zur Gesetzgebung, damit die Reform zur nächsten Kommunalwahl 2019 greifen kann. Axel Vogel, wiedergewählter Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion kritisierte, dass die Landesregierung im Vorgriff auf eine Verwaltungsstrukturreform nicht mit gutem Beispiel vorangeht: „Zudem ist vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der Kommunal- und Landesverwaltung die Chance vertan worden, durch eine Reduzierung der Zahl der Ministerien den Kommunen mit gutem Beispiel voranzugehen.“

Für die kommunale Ebene besonders bedeutend sind folgende Punkte des Koalitionsvertrags:

  • Eine Verwaltungsstrukturreform mit der Übertragung von Aufgaben der Landesbehörden auf die Kommunen auf Basis der Ergebnisse der Enquetekommission Brandenburg 2020
  • Kreisgebietsreform und die Einkreisung von kreisfreien Städten. Ziel sind maximal 10 Kreisverwaltungen (derzeit gibt es 14 Landkreise und 4 kreisfreie Städte)
  • Entwicklung eines Leitbilds – das Leitbild will der Innenminister schon im Frühjahr vorstellen. Es soll Ausgangspunkt für einen breiten öffentlichen Diskussionsprozess werden
  • Keine neue Gemeindegebietsreform aber die Schaffung einer starken kommunalen Verwaltung für in der Regel 10.000 EinwohnerInnen, u.a. durch die Einführung einer brandenburgischen Amtsgemeinde als neuer Form des Gemeindeverbands oder durch die Möglichkeit der Mitverwaltung durch ein leistungsstärkeres Amt oder Gemeinde
  • Schaffung der Möglichkeit, dass in Ortsteilen mit mehr als 3.000 EinwohnerInnen künftig auch hauptamtliche OrtsvorsteherInnen („OrtsbürgermeisterInnen“) wirken können
  • Eine Wiederholung aus dem letzten Koalitionsvertrag (und das Eingeständnis in dieser Frage untätig gewesen zu sein) ist die formulierte Absicht, die Kommunalverfassung evaluieren zu wollen und die bürgerschaftliche Beteiligung zu verbessern
  • Beim Thema Kommunalfinanzen soll das Finanzausgleichsgesetz (FAG) unter Berücksichtigung neuer Kommunalstrukturen weiterentwickelt werden. Am Finanzierungsschlüssel von 20% (Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes) soll sich nichts ändern, aber der Soziallastenausgleich sollen weiterentwickelt werden
  • Für hochverschuldete Kommunen soll ein gesondertes Teilentschuldungsprogramm vorgelegt werden und über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erfolgen
  • Die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten soll angehoben werden

Weiterführende Informationen

>> Zum Koalitionsvertrag (pdf-Datei)