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GESETZGEBUNG I: Änderung der Landesverfassung – Einführung einer Antirassismusklausel

20 Jahre nach Inkrafttreten der Brandenburger Verfassung hat der Landtag beschlossen, die freiheitliche, offene und demokratische Gesellschaft in der Auseinandersetzung mit fremdenfeindlichem und rassistischem Gedankengut einen verfassungsrechtlichen Rückhalt zu schaffen. Die Verfassungsänderung soll ein deutliches politisches Signal sein und soll eine Motivation für alle couragiert auftretenden Menschen, Institutionen und Aktionsbündnisse im Kampf gegen rechtsextreme, fremdenfeindliche oder rassistische Handlungen sein. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg sollen sich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus der Unterstützung des Landes gewiss sein.

Der Prozess zur Formulierung der Verfassungsänderung wurde von der bündnisgrünen Landtagsfraktion intensiv begleitet und der vorliegende Entwurf wurde auch mit den Stimmen der bündnisgrünen Fraktion beschlossen. Unsere Fraktion hatte darüber hinaus vorgeschlagen – den Gedanken einer Antirassismus-Novelle konsequent zu Ende denkend – die Minderheitenrechte der Sinti und Roma in der Verfassung zu verankern. In dem Artikel 25 der Landesverfassung sind die Rechte der nationalen Minderheit der Sorben/Wenden normiert. Unser Vorschlag lautete, dass auch die nationale Minderheit der Sinti und Roma in einem eigenen Artikel 25A berücksichtigt werden sollte. Der Formulierungsvorschlag lautete hierzu: „Das Recht der Minderheit der deutschen Sinti und Roma auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer Identität wird gewährleistet." Leider war außer bei der Fraktion DIE LINKE und Teilen der FDP keine Bereitschaft zu einem solch konsequenten Schritt erkennbar war.

Gesetzentwurf (DS 5/7321)

Rede von Ursula Nonnemacher