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Gesetzgebung II: Finanzausgleichgesetz

Wie das Kommunalabgabengesetz (KAG) ist auch das Finanzausgleichgesetz (FAG) ein politischer Dauerbrenner. Das FAG regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Es legt fest, wie hoch der Anteil der Einnahmen ist, die vom Land an die Kommunen weitergerecht werden (vertikaler Finanzausgleich) und nach welchem Berechnungsschlüssel diese Gelder unter den Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden verteilt werden (horizontaler Finanzausgleich).

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die finanziell durch die Soziallasten besonders belasteten Kreise und kreisfreien Städte durch einen Sozial- und Jugendhilfeausgleich entlastet werden. Damit wird ein Entschließungsantrag umgesetzt, den unsere bündnisgrüne gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eingebracht hat und der Landtag am 13. Dezember 2012 beschloss. Aus der gesamten Verteilungsmasse, die nicht erhöht wird, sollen 10 Mio. Euro in 2014 und 20 Mio. Euro im Jahr 2015 entnommen und zielgerichtet zur Ausfinanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten eingesetzt werden. Mit der von uns im Dezember 2012 geforderten sofortigen Abschaffung des Vorwegabzuges von 50 Mio. Euro wären zwar noch deutlich mehr Mittel für den Sozial- und Jugendhilfeausgleich herausgekommen. Prinzipiell aber unterstützt die Fraktion die Schaffung eines solchen Ausgleichsfonds im FAG. Bevor der Gesetzentwurf zur 2. Lesung in das Parlament zurückgeht, wird er noch im Innen- und im Finanzausschuss diskutiert. Auch eine Anhörung ist geplant.

Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs: 5/5964)

Rede von Ursula Nonnemacher

Entschließungantrag 12/2012 (Drs: 5/6513)