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Beglückung oder Bestrafung

Seit 2010 können BürgerInnen in Brandenburg ihre LandrätInnen selbst wählen – eine Errungenschaft der direkten Demokratie. Und doch sind seitdem sechs von sieben Direktwahlen gescheitert, letztendlich hat dann wieder der Kreistag entschieden. Ist es so, wie Teile der SPD und DirektwahlgegnerInnen bemerken, dass man keine Volksbeglückung organisieren müsse, wenn das Volk nicht beglückt werden möchte?

Von Beglückung kann keine Rede sein – eher von Bestrafung der WählerInnen! Bei der Stichwahl gewinnt nicht automatisch die oder der mit den meisten Stimmen. Es müssen sich 15 Prozent aller Wahlberechtigten für die Kandidatin oder den Kandidaten ausgesprochen haben – eine deutschlandweit einmalige Hürde. Für die Wahl in Teltow-Fläming bedeutet es, dass nicht die in der Stichwahl überlegene Kandidatin Landrätin wird, sondern wer im September die Mehrheit im Kreistag erringt – eines Parlaments, das bald darauf zur Neuwahl ansteht. Im Kreistag Barnim wurde 2010 der Landrat sogar ausgelost!

Wen wundert’s, wenn BürgerInnen, deren Votum bei der Wahl und dann auch der Stichwahl unwirksam ist, politikverdrossen zu Hause bleiben. Die Abschaffung des 15%-Quorums konnten wir (noch) nicht durchsetzen. Als nächsten Schritt peilen wir die Änderung der Kommunalverfassung an: Wenn die Wahlen zu BürgermeisterInnen und LandrätInnen mit den Kommunal- und Landtagswahlen zusammengelegt werden, schlägt sich das auch in einer höheren Wahlbeteiligung nieder.