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Razzia bei Rechtsextremisten: Bei einem Polizistensohn hat die Polizei nichts gefunden

„Nach dem Misserfolg einer großangelegten Razzia, die am 7. Februar 2001 bei Rechtsextremisten im Raum Potsdam stattgefunden hat, ist zu wenig Ursachenforschung betrieben worden.“ Das hat Marie Luise von Halem, die stellvertretende Obfrau der Bündnisgrünen im brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss, nach der Sitzung am 6. Oktober 2017 bemängelt. Bei einem Polizistensohn konnte damals nicht einmal eine Rechtsrock-CD sichergestellt werden – die Einheit seines Vaters war an der konzertierten Durchsuchungsaktion beteiligt. Ob der Rechtsextremist vorgewarnt war? Dieser Frage ist die Potsdamer Polizei offenbar nicht nachgegangen.

„Die Nationale Bewegung“ verübte am 8. Januar 2001 einen Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof in Potsdam. Es war die 15. Tat, welche die Polizei dieser Gruppierung zuordnen konnte. Daraufhin übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen: Wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Zuvor hatte sich „Die Nationale Bewegung“ unter anderem zu zwei Brandanschlägen auf türkische Imbissstände bekannt.

Da es trotz der vielen Taten an heißen Spuren fehlte, hoffte die zuständige Ermittlungskommission beim Landeskriminalamt Brandenburg auf eine Durchsuchungsaktion, welche das Polizeipräsidium Potsdam in der rechtsextremistischen Szene vorbereitete. Zur Gefahrenabwehr. Für den 17. Februar 2001 waren mehr als 20 entsprechende „Hausbesuche“ geplant. So wurde es am Morgen des 6. Februar 2001 bei der Polizei besprochen – im Beisein von Peter Giebler, der damals als Beschaffungsleiter der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde fungierte.

V-Mann des Verfassungsschutzes warnte Neonazi-Versandhändler

Der führende Verfassungsschützer gab den Razzia-Termin kurz nach der Besprechung einem V-Mann-Führer weiter, der informierte umgehend seinen V-Mann Christian K. und der verriet das polizeiliche Vorhaben noch am selben Tage an Sven Schneider, der damals den Neonazi-Versand „Hatesounds“ betrieb. Weil der V-Mann seinen Kameraden telefonisch in Kenntnis setzte, konnte das Landeskriminalamt jedoch mithören. Denn es ermittelte in anderer Sache gegen Schneider und überwachte deshalb seinen Telefonabschluss. Die Polizei reagierte sofort und zog ihre Durchsuchungsaktion um zehn Tage vor, auf den 7. Februar 2001.

Soweit ist der Fall bekannt, weil es Journalisten gelungen ist, zweieinhalb Jahre später den Geheimnisverrat zu recherchieren. Die Staatsanwaltschaft Potsdam nahm daraufhin Ermittlungen auf. Im Herbst 2003 wurde der – zu diesem Zeitpunkt ehemalige – V-Mann gerichtlich für den Geheimnisverrat bestraft.

Geheimniskrämerei des LKA: Beweismittel wurden weggeschlossen

Ob der gewarnte Neonazi-Versandhändler Sven Schneider die Razzia-Warnung seinerseits an weitere Rechtsextremisten weitergegeben hat? Dazu hat der Untersuchungsausschuss Erkenntnisse gewonnen. Aber die Landtagsabgeordneten dürfen nicht öffentlich darüber reden. Der Grund: Das brandenburgische Landeskriminalamt hat die Beweismittel als Verschlusssachen so hoch eingestuft, dass sie im Geheimschutzraum des Landtags weggeschlossen werden mussten.

„Rechtlich nachvollziehbar ist diese Geheimniskrämerei nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Marie Luise von Halem. „Nur wenn ,die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann‘, wäre diese extreme Geheimhaltung gerechtfertigt“, erklärt sie. „Das Staatswohl wäre jedoch in keiner Weise gefährdet, wenn wir in öffentlicher Sitzung darüber reden könnten, ob ein Rechtsextremist andere Rechtsextremisten vor einer Großrazzia gewarnt hat. Mal zum Vergleich: Das Landeskriminalamt lässt Abhörprotokolle von Neonazi-Telefonaten aus dem Jahr 2001 im Geheimschutzraum wegschließen – der Generalbundesanwalt überlässt dem Untersuchungsausschuss hingegen Abhörprotokolle aus dem Jahr 2012 ungeschwärzt und zur öffentlichen Verwendung.“

Die großangelegte Durchsuchungsaktion floppte

Der Mann, der zum Zeitpunkt der großangelegten Durchsuchungsaktion im Februar 2001 das Staatsschutz-Kommissariat in Potsdam leitete, sagte am 6. Oktober 2017 als Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aus: Jürgen Wetzel. Er erinnerte sich, dass durch die Vorverlegung des Razzia-Termins möglicherweise ein bis zwei Rechtsextremisten verschont geblieben seien, weil für sie zu diesem Zeitpunkt noch keine gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüsse vorgelegen hätten. Ob ein Gericht bis zum 17. Februar 2001 diese Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt hätte, sei aber naturgemäß unklar.

Trotz der eiligen Vorverlegung wurde die Durchsuchungsaktion ein Misserfolg, wie dem Untersuchungsausschuss inzwischen mehrere Zeugen berichtet haben. Bezüglich der „Nationalen Bewegung“ wurde nichts gefunden. Und bei fünf von 20 durchsuchten Rechtsextremisten konnte die Polizei überhaupt nichts sicherstellen – also nicht einmal eine Rechtsrock-CD oder irgendein Nazi-Pamphlet. Das ist ungewöhnlich. Denn bei solchen Razzien werden in der Regel zumindest rechtsextremistische CDs gefunden und zur juristischen Überprüfung mitgenommen.

Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem fragte den ehemaligen Staatsschutz-Chef, aus welchen Einheiten die 230 Polizeibeamten stammten, die bei der großangelegten Durchsuchungsaktion im Einsatz waren. In den Akten vermerkt sind unter anderem „Teilkräfte der LESE“, wie eine Landeseinheit der Polizei abgekürzt wird. Das seien unter anderem Beamte der Bereitschaftspolizei in Potsdam-Eiche gewesen, sagte Jürgen Wetzel.

Marie Luise von Halem fand das bemerkenswert. Denn in den Ermittlungsakten zur „Nationalen Bewegung“ hatte sie zwei Hinweise entdeckt, wonach der Vater von einem der durchsuchten Rechtsextremisten der „Bepo Eiche“ beziehungsweise der „LESE“ angehörte. Unter anderem bei diesem Rechtsextremisten wurde von der Polizei kein einziger Gegenstand sichergestellt. Keine CD, keine Fahne, kein Messer, keine Zeitung, keine Disketten. Nichts.

War der rechtsextreme Sohn eines Polizistein vorgewarnt?

Die Landtagsabgeordnete hakte nach: Hat die Polizei überprüft, ob der Polizistensohn vor der Durchsuchung gewarnt war? Entsprechende Ermittlungen waren dem damaligen Staatsschutz-Chef nicht bekannt. Auch in den Unterlagen des Untersuchungsausschusses finden sich keine Hinweise auf solche Polizei-Recherchen. Das bewertete Marie Luise von Halem als „absolut unverständlich“. Schließlich war das Verwandtschaftsverhältnis den Ermittlern sogar aufgefallen, sonst wäre es nicht wiederholt in den Akten zur „Nationalen Bewegung“ vermerkt worden.