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Ein V-Mann-Führer, der keiner gewesen sein will?

Der heutige Verfassungsschutz-Präsident in Sachsen, Gordian Meyer-Plath, hat in den 90er-Jahren rund 30 Mal den brandenburgischen V-Mann „Piatto“ abgeschöpft. Das sagte er am 11. Dezember 2017 als Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Dresden. Als V-Mann-Führer sieht er sich trotzdem nicht, obwohl er „Piatto“ obendrein bei einigen Treffen „allein geführt“ hat.

„V-Mann-Führer sind in der Regel Kollegen des gehobenen Dienstes“, erklärte Gordian Meyer-Plath den sächsischen Landtagsabgeordneten – er sei hingegen „im höheren Dienst“ gewesen.

Der damalige Abteilungsleiter der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde habe ihn, Meyer-Plath, aufgrund seiner Erfahrung im Auswertungsressort dem V-Mann-Führer zur Seite gestellt. Denn „Piatto“ alias Carsten Szczepanski habe dermaßen viele Informationen geliefert, dass die Abschöpfung mit noch mehr Sachkenntnis habe erfolgen sollen. Das bedeute aber nicht, dass der V-Mann „von zwei Leuten geführt“ worden sei, betonte Meyer-Plath. Er selbst sei „nur zu den Treffen dazugekommen, um die Abschöpfung zu gewährleisten“. Bei Verhinderung des V-Mann-Führers habe er „Piatto“ allerdings „alleine geführt“.

„Piatto“ berichtete über Terrorgruppe „Combat 18“

Abgeschöpft hat Meyer-Plath zum Beispiel Informationen über die terroristische Gruppierung „Combat 18“, den militanten Arm des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“. V-Mann „Piatto“ habe diesbezüglich „auch mit internationalem Bezug“ berichtet. Der Verfassungsschützer meinte sich auch an V-Mann-Berichte über Militanz-Debatten in Sachsen zu erinnern. Welche Position Szczepanski selbst in diesen Debatten vertreten habe, wisse er aber nicht.

Zudem wusste Meyer-Plath nicht, ob der V-Mann den sächsischen „Blood & Honour“-Kader Jan Werner bei Versuchen unterstützt hat, Waffen für ein untergetauchtes Neonazi-Trio zu beschaffen – für Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, die heute als „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannt sind. Er halte es aber „für unwahrscheinlich“, sagte der Verfassungsschützer, da „Piatto“ über entsprechende Waffenbeschaffungspläne des Werner berichtet habe und obendrein zu diesem Zeitpunkt inhaftiert gewesen sei.

Werners SMS an „Piattos“ Diensthandy, in der er sich am 25. August 1998 nach „den Bums“ erkundigte, kenne er nur aus den Akten, erklärte der Zeuge. Und daraus gehe hervor, dass die SMS den V-Mann nicht erreicht habe.

Die Märtyrer-Rolle des Carsten Szczepanski

Die Kontakte von „Piatto“ nach Sachsen, die ihm sogar eine Praktikumsstelle bei geschäftstüchtigen Kameraden nahe Chemnitz bescherten, sollen von ganz alleine entstanden sein, so wie der V-Mann auch anderswohin Verbindungen gehabt habe. Szczepanski sei eine bedeutende Figur in der Szene gewesen, erläuterte Meyer-Plath. Die einen hätten ihm seine Straftat, einen Mordversuch an einem Lehrer aus Nigeria, politisch hoch angerechnet – andere Rechtsextremisten hätten in ihm ein Justizopfer gesehen, das für eine Lapalie eine hohe Haftstrafe bekommen habe. Aus diesen Motivlagen heraus hätten sich viele um den Gefangenen gekümmert und ihm beispielsweise Briefe geschrieben.

Bis Oktober 1998, als Meyer-Plath den Verfassungsschutz für einige Zeit verließ, soll „Piatto“ erst „eine Hand voll Mal“ in Sachsen gewesen sein. Der Zeuge ergänzte: „Ich weiß, dass ich ihn nie nach Sachsen begleitet habe.“

Bevor Szczepanski zur Quelle des brandenburgischen Verfassungsschutzes wurde, will Meyer-Plath ihn nicht gekannt haben. Er könne aber nicht ausschließen, dass Verfassungsschutz-Kollegen den Rechtsextremisten schon vorher gekannt hätten – wobei es in den Akten keine entsprechenden Hinweise gebe. Auch habe er nicht den Verdacht, dass Szczepanski noch für andere Nachrichtendienste gearbeitet habe.

Meyer-Plath war drei Jahre lang nicht im Dienst

Meyer-Plath wechselte im Herbst 1998 in das Büro einer CDU-Bundestagsabgeordneten – 2001 kehrte er als Referatsleiter in die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde zurück. Auf die Frage, ob er in den Jahren 1998 bis 2001 etwas mit Nachrichtendiensten zu tun gehabt habe, antwortete der Zeuge kurz und unmissverständlich: „Nein.“