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Wie Brandenburgs LKA-Chef vom Beschuldigten-Status befreit wurde

Im Juli 2003 war der damalige Leiter des Landeskriminalamts Brandenburg für zwei Wochen Beschuldigter im Geheimnisverrats-Verfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutz-V-Mann Christian K. und andere. Dann machte Potsdams Leitender Oberstaatsanwalt Heinrich Junker das Verfahren zur Chefsache und schon war der LKA-Chef kein Beschuldigter mehr. Das berichtete Oberstaatsanwältin Marianne Böhm am 10. November 2017 im NSU-Untersuchungsausschuss auf Frage der bündnisgrünen Obfrau Ursula Nonnemacher.

„Gegen den Zeugen Axel Lüdders besteht Anfangsverdacht.“ Hinsichtlich einer Strafvereitelung im Amt. So steht es in einem handschriftlichen Vermerk vom 10. Juli 2003, den Oberstaatsanwältin Böhm unterzeichnet hat: „Axel Lüdders als Beschuldigten nacherfassen.“

Am 25. Juli 2003 folgte ein weiterer Vermerk: „Beschuldigten Lüdders als Beschulidgten austragen.“ Wiederum hat die Oberstaatsanwältin unterzeichnet. Die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher wollte daher von der Zeugin wissen, was in diesen zwei Wochen passiert sei.

Oberstaatsanwältin sah Anfangsverdacht, ihr Chef nicht

Daraufhin musste die Untersuchungsausschuss-Sitzung unterbrochen werden: Um zu klären, ob eine Antwort der Oberstaatsanwältin von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt ist. Das war der Fall und Marianne Böhm antwortete, dass der Leitende Oberstaatsanwalt Junker das Verfahren zur „Chefsache“ erklärt habe und er eine andere Rechtsauffassung als sie vertreten habe: „Oben sticht unten.“ Sie habe daraufhin den LKA-Chef als Beschuldigten austragen lassen und ihre Ermittlungen nicht mehr ausweiten können.

Sechs Tage nach dem zweiten Vermerk berichtete die „Berliner Zeitung“, dass die damalige Justizministerin Barbara Richstein (CDU) der Staatsanwaltschaft Potsdam die Pressearbeit in dem Fall entzogen habe. Ursula Nonnemacher fragte, warum die Ministerin das getan habe. Oberstaatsanwältin Böhm: „Weil sie es kann.“

Schon einen Monat später, am 28. August 2003, hat Generalstaatsanwalt Erardo Cristoforo Rautenberg das „Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den ehemaligen V-Mann Christian K. wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses“ per Pressemitteilung bekanntgegeben. Demnach bestand gegen Christian K. „hinreichender Tatverdacht“, dass er am 6. Februar 2001 eine polizeiliche Durchsuchungsaktion an den Neonazi-Versandhändler Sven Schneider verraten hat.

Geheimnisverrat wurde knapp 2,5 Jahre lang nicht verfolgt

Weiter schrieb Rautenberg: „Die Ermittlungen haben nicht zur Einleitung von weiteren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem […] Geheimnisverrat geführt“ – nicht gegen den V-Mann-Führer oder den Beschaffungsleiter der Verfassungsschutzbehörde und nicht gegen den LKA-Chef oder andere Polizeibeamte. Aufgrund einer Abhörmaßnahme war bis hinauf zum LKA-Leiter von Anfang an bekannt, dass Christian K. den Neonazi Schneider vor der Großrazzia gewarnt hat – die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam hat aber keiner unterrichtet.

Dass wenigstens nach knapp zweieinhalb Jahren wegen des Geheimnisverrats ermittelt wurde, ist den Recherchen und Berichten des Berliner „Tagesspiegels“ und der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ zu verdanken. Einer der Journalisten habe sich – unter Wahrung des Informantenschutzes – dazu bereiterklärt, als Zeuge auszusagen, berichtete Oberstaatsanwältin Böhm vor dem Untersuchungsausschuss. Diese Informationen seien wichtig gewesen.

Der Ex-V-Mann war auskunftsfreudig, die Beamten nicht

Im weiteren Verlauf gestalteten sich die Ermittlungen allerdings schwierig. Der V-Mann-Führer des Christian K. habe immer nur dann etwas zugegeben, wenn sie etwas Neues gegen ihn in der Hand gehabt habe, sagte die Oberstaatsanwältin. Es sei von allen Seiten „gemauert“ worden, der Vorgang „bis heute nicht transparent“. Marianne Böhm: „Der Einzige, der überhaupt nicht gemauert hat, war der Beschuldigte“ – Christian K., der zu diesem Zeitpunkt ehemalige V-Mann. „Der hat versucht, das zu erklären.“

Im Jahr 2001 hatte er hingegen behauptet, dass er den Hinweis auf die Durchsuchungsaktion in einem Gespräch von Unbekannten aufgeschnappt habe. In einer Gaststätte namens „Pippi Langstrumpf“. Oberstaatsanwältin Böhm wunderte sich, dass Verfassungsschützer daraufhin gesagt haben, „das wird schon so gewesen sein“. Und so, wie sie den einstigen V-Mann kennengelernt habe, „hat der sich gar nichts ausgedacht“. Er sei nämlich „kein Taktierer“ gewesen. Wer die Pippi-Geschichte erfunden hat, konnte die Juristin nicht aufklären. „Es war auf jeden Fall gelogen.“

Ebenfalls unklar blieb, ob der Beschaffungsleiter der Verfassungsschutzbehörde den V-Mann-Führer angewiesen hat, das Razzia-Datum an den V-Mann weiterzugeben. Weil diese Weisungslage denkbar gewesen sei, habe der V-Mann-Führer nicht strafrechtlich belangt werden können, erläuterte die Oberstaatsanwältin. Besagter Beschaffungsleiter Peter Giebler konnte sich im September vor dem Untersuchungsausschuss angeblich nicht mehr an den Vorgang erinnern – nicht einmal mehr an die Vernehmung seiner selbst durch die Oberstaatsanwältin.

Marianne Böhm: „Ich weiß bis heute nicht, wer da was gesagt hat. Ich weiß nur, dass der V-Mann das Datum wusste und ich denke, dass er es vom V-Mann-Führer wusste.“ Zudem wisse sie nicht, „ob ich sämtliche Unterlagen bekommen habe“.

Generalstaatsanwalt: V-Mann-Warnung „strafrechtlich nicht relevant“

Generalstaatsanwalt Rautenberg verkündete in seiner Pressemitteilung vom 28. August 2003, dass die „Mitteilung des V-Mann-Führers“, die im weiteren Verlauf zum Razzia-Verrat durch den V-Mann geführt hat, „strafrechtlich nicht relevant ist, weil die Weitergabe eines geplanten Durchsuchungstermins an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten V-Mann jedenfalls dann nicht die unbefugte Weitergabe eines Geheimnisses darstellt, wenn dies geschieht, um den verpflichteten V-Mann zu veranlassen, sich im Interesse der Geheimhaltung seiner Funktion von der Aktion fernzuhalten, und dieser nicht selbst Beschuldigter ist“.

Ehemaliger Verfassungsschutz-Chef: V-Mann-Warnung „rechtswidrig“

Der damalige Leiter der Verfassungsschutzbehörde, Heiner Wegesin, sah das als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss anders. Er bezeichnete es als „rechtswidriges Tun“ und als „Verletzung der Dienstpflicht“, dass der V-Mann-Führer „die Durchsuchung und ihren Zeitpunkt“ an den V-Mann Christian K. weitergegeben habe. Wegesins Aussage vom 7. September 2017 ändert aber natürlich nichts mehr daran, dass im Jahr 2003 nur der ehemalige V-Mann strafrechtlich belangt wurde.

Die bündnisgrüne Obfrau Ursula Nonnemacher bedauerte es nach der Sitzung, dass der Ausschuss aus zeitlichen Gründen nicht mehr den Leitenden Oberstaatsanwalt Junker, Generalstaatsanwalt Rautenberg und Ex-Justizministerin Richstein vorladen könne. Durch verspätete Aktenlieferungen der Sicherheitsbehörden und deren Behinderungen durch Geheimniskrämerei sei der Untersuchungsausschuss weit im Rückstand, erläuterte die Sicherheitspolitikerin. Deshalb müsse er sich ab Dezember auf den Kernkomplex des Untersuchungsauftrags konzentrieren – den ehemaligen V-Mann „Piatto“.