Zum Inhalt springen

Terrorverdacht: Was hat eigentlich die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Jahr lang ermittelt?

Nach der 16. Straftat, die auf das Konto einer terrorverdächtigen Gruppierung namens „Die Nationale Bewegung“ (NaBe) zu gehen schien, hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen – im Januar 2001. „Was und wie die Staatsanwaltschaft Potsdam im Jahr zuvor ermittelt hat, da tun sich neuerdings große Fragezeichen auf“, sagte Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau im brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss. Denn eine Potsdamer Staatsanwältin, die mindestens einen Teil der NaBe-Verfahren bearbeitet hat, sagte dem Ausschuss am 28. April 2017 als Zeugin, sie könne sich an fast keine der ersten 15 Taten erinnern.

Drohbriefe, Friedhofsschändungen und Brandanschläge auf türkische Imbissstände – das war das Straftaten-Repertoire der „Nationalen Bewegung“ im Jahr 2000. In der Nacht zum 8. Januar 2001 folgte ein Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam. Das war für die Staatsanwältin ein Grund, mal das Werk der Rechtsextremisten vor Ort anzuschauen. In so einem Fall sei es „gut, Präsenz zu zeigen“, begründete sie diesen Schritt gegenüber dem Ausschuss – damit der Eindruck entstehe, dass die Ermittlungen ernst genommen werden.

Brandanschläge mit Bekennerbriefen waren nicht herausragend

„Ob die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Potsdam im ersten Jahr ernst genommen worden sind, daran sind große Zweifel entstanden“, sagte Ursula Nonnemacher nach der Untersuchungsausschuss-Sitzung. Denn die Staatsanwältin wusste nicht einmal, wie viele der ersten 15 Straftaten der „Nationalen Bewegung“ sie aufklären sollte oder ob es gar alle waren, die sie bearbeitet hat. Wenn die Taten für sie „herausgehoben“ gewesen wären, „könnte ich mich möglicherweise besser erinnern“, merkte die Juristin an. Besser? Sie konnte sich an fast nichts erinnern erinnern. Dabei hatte sich die „Nationale Bewegung“ zu 13 der 15 Straftaten ausdrücklich bekannt, darunter zwei Anschläge auf Döner-Stände. All das ist nicht „herausgehoben“?

Ursula Nonnemacher: „Diese Zeuginnen-Aussage hat den Eindruck vermittelt, als ob die Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Szene damals bei der Staatsanwaltschaft Potsdam nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrieben worden wären. Dass eine sachbearbeitende Staatsanwältin null Erinnerung an die Straftaten-Serie einer terrorverdächtigen Gruppierung hat, dafür habe ich kein Verständnis!“