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Rund 20 Taten, aber keine überführten Täter: Gab es die „Nationale Bewegung“ überhaupt?

„Die Nationale Bewegung“ hat sich in den Jahren 2000 und 2001 zu einer ganzen Serie von rechtsextremistischen Straftaten im Raum Potsdam bekannt. Trotzdem sind Brandenburgs Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg „Zweifel gekommen, ob es diese Gruppe je gegeben hat“.

Könnte es sich bei der „Nationalen Bewegung“ um eine Operation der Verfassungsschutzbehörde gehandelt haben? Dieser Verdacht entstand aufgrund von Rautenbergs Sachverständigen-Aussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss am 18. November 2016. Als Zeuge hat Rautenberg in der Sitzung vom 28. April 2017 keine weitergehenden Erkenntnisse mitgeteilt. Aber Bundesanwalt Wolfgang Siegmund, der von 2001 bis 2003 gegen die terrorverdächtige „Bewegung“ ermittelt hat, berichtete dem Untersuchungsausschuss von „Besonderheiten verschiedener Art“.

„Die Nationale Bewegung“ habe sich zu „sehr unterschiedlichen Straftaten“ bekannt, sagte Siegmund – unter anderem zu Brandanschlägen, Hakenkreuz-Fahnen, Drohbriefen und Friedhofsschändungen. Und der vermeintliche Vereinigungsname fand sich in verschiedenen Schreibweisen in und unter den Bekennerbriefen.

Die Taten seien eher Neonazis als rechtsextremistischen Skinheads zuzutrauen gewesen, befand der Bundesanwalt. Denn sie hätten oft Bezüge zu historischen Daten aufgewiesen. Andererseits wunderten sich die Ermittler über folgende Bekennung: „Zum Geburtstag wünschen wir […] Dir, lieber Adolf, alles Gute und weiterhin viel Freude im Himmel beim Kampf für eine gerechte Sache.“ Siegmund: „Wir konnten uns nicht vorstellen, dass wirkliche Neonazis so eine Formulierung verwenden würden.“ Der Potsdamer Rechtsrock-Sänger Uwe Menzel, unter Neonazis als „Uwocaust“ bekannt, bestätigte in einem Gespräch mit der Polizei, dass die Redewendung „lieber Adolf“ untypisch sei. Gebräuchlich sei die Ansprache „Geliebter Führer“.

Verfassungsschutzbehörde veröffentlichte Bekennerschreiben im Internet

Die Bekennerschreiben habe die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde im Internet veröffentlicht, kritisierte der Bundesanwalt – etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr, nachdem er den Fall im Januar 2001 übernommen gehabt habe. Das Problem dabei: Ab diesem Zeitpunkt hätte es keinen Beweiswert mehr gehabt, falls die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Text eines Bekennerschreibens der „Nationalen Bewegung“ sichergestellt hätte. Denn die Texte konnte sich ja jeder von der Verfassungsschutz-Seite herunterladen oder ausdrucken.

Er sei deshalb mit einem Kriminalbeamten zu Verfassungsschutzbehörden-Leiter Heiner Wegesin gefahren, erzählte Siegmund. Wegesin hatte es bereits im Januar 2001 kritisiert, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernimmt, wie Generalstaatsanwalt Rautenberg berichtet hat. Der Bitte, die Bekennertexte von der Homepage zu entfernen, habe die Verfassungsschutzbehörde nicht entsprochen, hielt Wolfgang Siegmund fest. Sein eigener Fehler sei es gewesen, dass er die Internetseite damals nicht länger im Blick behalten habe. Zwei Jahre später habe ihn die Polizei darauf hingewiesen, dass die Texte immer noch online sind.

Auf den Vorhalt des Verfassungsschutzbehörden-Arguments, man habe die „Nationale Bewegung“ mit der Veröffentlichung ihrer Bekennerschreiben zu einer Reaktion bewegen wollen, erklärte Siegmund den Unterschied zwischen Nachrichtendienst und Ermittlungsbehörde: „Der Verfassungsschutz arbeitet anders. Er will Erkenntnisse gewinnen. Wenn sich nichts tut, kann er keine Erkenntnisse gewinnen.“ Die Bundesanwaltschaft wolle hingegen Straftaten aufklären und nicht dafür sorgen, dass Straftaten begangen werden.

Terror-Verharmlosung durch die Verfassungsschutzbehörde?

Schon bevor der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen hat, habe sich die Verfassungsschutzbehörde sehr eindeutig zur „Nationalen Bewegung“ geäußert, sagte Siegmund. Ihrer Auffassung nach sei es „abwegig“ gewesen, dass es sich um eine terroristische Vereinigung handeln könnte. Siegmund: „Diese Eindeutigkeit, mit der behauptet wurde, dass es sich um keine terroristische Struktur handle, das hat uns erstaunt.“

Verfassungsschutzbehörde führte Bundesanwalt auf falsche Fährte

Ende Januar 2001 ließ Verfassungsschutz-Chef Wegesin den Ermittlern ein Behördenzeugnis zukommen, in dem er einen „Täter oder Mittäter“ nannte, der „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ am Brandanschlag der „Nationalen Bewegung“ auf den jüdischen Friedhof Potsdam beteiligt gewesen sei. Zu diesem Ergebnis wollte der Nachrichtendienst dank einer angeblich zuverlässigen und stets nachrichtenehrlich berichtenden Quelle gekommen sein.

Siegmund ließ das Landeskriminalamt ermitteln. „Im Ergebnis konnten wir ausschließen“, dass der von der Verfassungsschutzbehörde präsentierte Tatverdächtigte an dem Brandanschlag beteiligt war. Daraufhin vernahm der Bundesanwalt den V-Mann, der den Hinweis gegeben hatte, selbst. Er musste feststellen, dass es keine Grundlage für den hohen Wahrscheinlichkeitsgrad gab, mit dem Wegesin den besagten Tatverdächtigen präsentiert hatte.

V-Mann-Führer der Verfassungsschutzbehörde verriet Razzia-Termin an V-Mann

Gut zwei Jahre später erfuhr Wolfgang Siegmund, dass es derselbe V-Mann war, der im Februar 2001 eine Polizei-Razzia an den ehemaligen „Blood & Honour“-Kader Sven Schneider verraten hatte. Bei den Hausdurchsuchungen erhoffte sich die Polizei, auch Hinweise auf die „Nationale Bewegung“ zu finden. Das Telefongespräch, in dem der Geheimnisverrat erfolgte, wurde abgehört und die Durchsuchungsaktion daraufhin vorverlegt. Sie erbrachte aber keine Ergebnisse.

Nachdem ihm dieser Zusammenhang bekannt war, hat Siegmund den V-Mann ein zweites Mal vernommen. Der Rechtsextremist sagte, sein V-Mann-Führer habe ihn vor der Razzia gewarnt und ihn aufgefordert, seine Wohnungen „sauber“ zu halten. Da Schneider in einer der Wohnungen lebte, will sich der V-Mann nicht anders zu helfen gewusst haben, als seinerseits Schneider zu warnen. Wohlgemerkt waren weder der V-Mann noch der CD-Händler Schneider Ziel der Razzia.

Verfassungsschutzbehörden-Leiter kritisierte V-Mann-Vernehmung

Danach wollte Wolfgang Siegmund den V-Mann-Führer befragen. Statt umgehend eine Aussagegenehmigung zu erteilen, verlangte Verfassungsschutz-Chef Wegesin erst eine Erklärung für die V-Mann-Vernehmung. Kritik entzündete sich laut Siegmund daran, dass er für die zweite Vernehmung keine zweite Aussagegenehmigung angefordert hatte. Doch er habe ja schon eine gehabt. Der Vorwurf sei aber nicht nur von der Verfassungsschutzbehörde, sondern auch von der Potsdamer Staatsanwaltschaft gekommen. Sie hatte ein Jahr lang erfolglos gegen die „Nationale Bewegung“ ermittelt, ehe der Generalbundesanwalt übernahm. Die sachbearbeitende Staatsanwältin hat sich als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss aber nicht mehr an die Ermittlungen zu den 15 Straftaten erinnert (siehe auch Bericht "Terrorverdacht: Was hat eigentlich die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Jahr lang ermittelt?").

Woher hatte ein Rechtsextremist die Nummer des Ansprechpartners für Geheimdienste?

Ein Beschuldigter aus dem Verfahren gegen die „Nationale Bewegung“ rief eines Tages „lallend“ auf dem Mobiltelefon des Bundesanwalts an, der als Ansprechpartner für die Geheimdienste fungierte und mit dem Verfahren gegen die „Nationale Bewegung“ nichts zu tun hatte. Das geht aus einem Vermerk des Landeskriminalamts hervor, mit dem Siegmund als Zeuge im Untersuchungsausschuss konfrontiert wurde.

Der Beschuldigte wollte demnach wissen, „was das jetzt mit der Speichelprobe schon wieder soll“. Das LKA konnte sich nicht erklären, wie der Rechtsextremist „von dem aktuell vorliegenden Beschluss zur Entnahme von einer Speichel-/Haarprobe erfahren hat“.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Wolfgang Siegmund den Fall bereits an einen Kollegen weitergegeben. Nach seiner Einschätzung gefragt, sagte er: „Merkwürdig ist das! Eigentlich hat man die Telefonnummer von diesem Bundesanwalt nicht zur Verfügung und eigentlich weiß man auch nicht, wann man eine Speichelprobe abgeben soll.“ Das LKA vermerkte: „Es wurden keine weiteren Ermittlungshandlungen seitens des Generalbundesanwalts verfügt.“

Kein Mitglied der „Nationalen Bewegung“ überführt

Auch der Ausgang des Verfahrens, das am 21. Oktober 2005 beendet wurde, stellte eine Besonderheit dar: „So erfolglos waren wir sonst nicht“, betonte Wolfgang Siegmund – er habe sowas kein zweites Mal in seiner Laufbahn erlebt. „Wir haben keine Personengruppe gefunden, welche die ,Nationale Bewegung‘ zu sein schien, obwohl wir die rechte Szene im Raum Potsdam umgepflügt haben.“ Es habe Anlass gegeben, „daran zu zweifeln, dass es eine solche Vereinigung gab.“

Rund 20 Straftaten – Brandanschläge, Drohungen und Propagandadelikte aus den Jahren 2000 und 2001– wurden der „Nationalen Bewegung“ zugeordnet. Zu 16 Delikten hat sich die mutmaßliche Vereinigung schriftlich oder mündlich bekannt. Allerdings wurde das Bekennerschreiben nach einem der Brandanschläge erst später aufgefunden. Es befand sich in einer Geldkassette, war aber nicht so beschädigt, als wenn es dem Brand ausgesetzt gewesen wäre. Der Bundesanwalt zog es daher in Erwägung, dass die „Bekennung der ,Nationalen Bewegung‘“ auch „von jemand Drittem“ hinzugefügt worden sein könnte. Ob die Verfassungsschutzbehörde dahinterstecken könnte? Siegmund: „Ich habe keine plausible Erklärung – warum sollte das der Verfassungsschutz tun?“

Das einzige Gremium, das hier noch Licht ins Dunkel bringen könne, sei der Untersuchungsausschuss, sagte Generalstaatsanwalt Rautenberg – indem die Landtagsabgeordneten „die damit befassten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vorladen und befragen“.

In den mehrjährigen Ermittlungen gegen die „Nationale Bewegung“ konnten – quasi als Beifang – nur zwei Täter überführt werden. Sie hatten Rudolf-Heß-Transparente aufgehängt und „Hess“ strafbarer Weise mit SS-Runen geschrieben. In beiden Fällen gab es kein Bekennerschreiben. Aber die Vorgehensweise und die verwendeten Farben wiesen Parallelen zu einigen Propagandadelikten auf, die der „Nationalen Bewegung“ zuzuordnen waren. Insbesondere einen der beiden Rechtsextremisten hatten die Ermittler in Verdacht, dass er auch für Taten mit Bekennung verantwortlich sein könnte – beweisen konnten sie es aber nicht.

Rassist – Polizist – AfD-Aktivist

An einen Bekannten dieses Beschuldigten konnte sich Bundesanwalt Siegmund noch gut erinnern, an Stefan Broschell. „Er war Polizeibeamter in Berlin und gehörte eindeutig zur rechten Szene.“ Siegmund hat ihn als Zeugen vernommen, wonach Broschell ihn wegen „Aussage-Nötigung“ angezeigt habe. Der Polizist verkehrte unter anderem bei der rassistischen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“.

„Heute sitzt Broschell als Beisitzer im Vorstand des AfD-Kreisverbandes Teltow-Fläming“, merkte Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss, an. Dem AfD-Kreisverband Teltow-Fläming steht Birgit Bessin vor. Sie ist auch Parlamentarische Geschäftsführerin der brandenburgischen Landtags-AfD.