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Die Untersuchung des „Piatto“-Komplexes begann mit Erinnerungslücken

Der pensionierte Bundesanwalt Dieter Beese, der 1992 gegen den späteren V-Mann Carsten Szczepanski und den „Ku-Klux-Klan“ ermittelt hat, kann sich nicht mehr an das Terrorismus-Verfahren erinnern. Das hat der 81-jährige Jurist am 10. November 2017 als Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg gesagt.

Der NSU-Untersuchungsausschuss hat sich eineinhalb Jahre nach seiner Einsetzung dem Kernbereich seines Untersuchungsauftrags zugewandt, dem Themenkomplex „Piatto“. Carsten Szczepanski alias „Piatto“ war nach bisherigem Kenntnisstand von 1994 bis 2000 V-Mann der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde. 1998 hat er wiederholt über ein untergetauchtes Neonazi-Trio berichtet, das heute als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bekannt ist.

Die Untersuchungen des Ausschusses beginnen Anfang der 90er-Jahre. Damals bekam Carsten Szczepanski von einem Ku-Klux-Klan-Führer aus den USA Besuch: Dennis Mahon, der heute wegen eines Briefbombenanschlags in Haft sitzt, leitete am 20. September 1991 eine Kreuzverbrennung bei Halbe, die als Gründungsfeier eines deutschen Klan-Ablegers gilt. RTL Plus berichtete darüber.

Anleitung zum bewaffneten Kampf im Untergrund

Am 8. Dezember 1991 fand die Berliner Polizei in einer von Carsten Szczepanski verlassenen Wohnung Propagandaschriften des Ku-Klux-Klans, eine Anleitung zum bewaffneten Kampf im Untergrund sowie Utensilien zum Bau von Rohrbomben. Doch Szczepanski war verschwunden.

Am 13. Februar 1992 hat der Generalbundesanwalt das Verfahren übernommen, wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der damals zuständige Bundesanwalt Dieter Beese sagte vor dem Untersuchungsausschuss, dass er auf seine Zeugenladung hin erstmal bei der Bundesanwaltschaft nachgefragt habe, ob er das Verfahren überhaupt geführt habe. Dies sei bejaht und ihm mitgeteilt worden, dass seine Handakten noch vorhanden seien. Er habe aber keinerlei Erinnerung mehr, sagte Beese. Daran änderten auch die Akten-Vorhalte des Untersuchungsausschusses nichts.

Die bündnisgrüne Obfrau Ursula Nonnemacher wollte schließlich von dem Zeugen wissen, warum er nicht die Handakten von damals studiert habe, um Erinnerungen zu wecken. Beese antwortete, er sei der Auffassung gewesen, dass dies der „Qualität der Aussage eher schaden würde“ – weil er ja seine Erinnerungen schildern solle. Aber Erinnerungen habe er eben nicht mehr.

Ein V-Mann im Umfeld von Carsten Szczepanski?

Im Auftrag von Bundesanwalt Beese hat das BKA am 22. Februar 1992 eine Wohnung in Königs Wusterhausen durchsucht, in der sich Szczepanski damals aufhielt. Der Tipp soll von der brandenburgische Verfassungsschutzbehörde gekommen sein. Ihr soll „dienstlich bekanntgeworden“ sein, dass Sczepanski dort bei einem Kameraden untergekommen ist.

Die Formulierung „dienstlich bekanntgeworden“ wird von Nachrichtendiensten gerne verwendet, wenn sie verschleiern wollen, dass die Information von einem V-Mann kommt. Allerdings will die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde 1992 noch gar keine V-Leute geführt haben. Folglich muss der Untersuchungsausschuss klären, wo der Hinweis auf Szczepanski hergekommen ist. Denn „dienstlich bekannt“ wurde damals obendrein, dass bei Szczepanskis Gastgeber Waffen lagern sollen – unter anderem eine Panzerfaust.

Von einer solchen Waffenwarnung wussten die beiden Beamten des Bundeskriminalamts, die der Ausschuss als Zeugen geladen hatte, nichts. Dass in der Wohnung eine Panzerfaust sein sollte, „höre ich zum ersten Mal“, sagte der Erste Kriminalhauptkommissar Paul K., der inzwischen pensioniert ist. „Hätte ich damals diese Erkenntnisse gehabt, dann hätte ich eine andere Wahl der Einsatzkräfte getroffen.“

Die Kriminalisten hatten Glück: Sie trafen auf keinen bewaffneten Hausherrn, aber auf Carsten Szczepanski. Kriminalhauptkommissar Uwe R. war bei der anschließenden Vernehmung und bei den Vernehmungen an den folgenden Tagen dabei. Nach rund vier Stunden soll die erste Befragung beendet worden und erst am übernächsten Tag fortgesetzt worden sein.

Kein Haftbefehl gegen einen Terrorverdächtigen

Der zunächst festgenommene Szczepanski wurde zwischenzeitlich aus dem Gewahrsam entlassen. Der Bundesanwalt habe keinen Haftbefehl beantragt, erläuterte Uwe R. – ob er das damals nachvollziehbar fand, daran konnte er sich nicht mehr erinnern. Paul K. ergänzte, dass keine Beweismittel gefunden worden seien, die einen Haftbefehl gerechtfertigt hätten.

Auf die rund zwei Monate vorher ausgehobene Bombenwerkstatt in Szczepanskis früherer Wohnung angesprochen, sagte Paul K., dass Funde von USBV, also unbekannten Spreng- und Brand-Vorrichtungen, damals „nichts außergewöhnliches“ gewesen seien: „Da hätten wir viel zu tun gehabt, wenn wir jeden eingesperrt hätten.“

Szczepanski durfte also gehen, obwohl er bis dato untergetaucht gewesen war und über keinen festen Wohnsitz mehr verfügte. Zu den Vernehmungen an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist er jedoch zuverlässig erschienen. Insgesamt soll er über dreieinhalb Tage hinweg als Beschuldigter vernommen worden sein. Ohne einen Rechtsanwalt als Beistand, wie Uwe R. berichtete. In einem Terrorismus-Verfahren! Szczepanski habe einen „sehr verbohrten, ideologisch festgefahrenen“ Eindruck gemacht, aber er sei „auskunftsfreudig“ gewesen, sagte der Kriminalhauptkommissar auf Frage von Ursula Nonnemacher.

Keine Anhaltspunkte für eine Spitzeltätigkeit

Eine Erklärung für dieses souveräne Auftreten des damals 21-jährigen Rechtsextremisten hat der Untersuchungsausschuss von den ersten Zeugen nicht bekommen. Ob Szczepanski schon damals für eine Sicherheitsbehörde gearbeitet hat und er daher geschult war? Dafür hatten die BKA-Beamten keine Anhaltspunkte. Uwe R. sagte, er sei überrascht gewesen, als Szczepanski im Jahr 2000 als V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes enttarnt worden sei. Und Paul K. sagte, er habe von der V-Mann-Tätigkeit erst bei der Vorbereitung auf die Ausschusssitzung erfahren.

An der tagelangen Vernehmung hätten 1992 auch keine Beamten von anderen Behörden teilgenommen, sagte Uwe R. – auch Bundesanwalt Beese sei nicht dabeigewesen. Daraus folgerte Paul K., dass die zugrundeliegenden Straftaten „offenbar nicht als herausragend“ angesehen worden sei. Der KKK-Hintergrund sei damals möglicher Weise nicht so ernst genommen worden: „Für mich waren das Spinner.“

Ursula Nonnemacher fragte, ob während der Vernehmung auch noch andere Dinge gemacht oder besprochen worden seien – weil es von der insgesamt 36-stündigen Vernehmung nur 36 Protokollseiten geben soll. Aber Uwe R. verneinte das. Es sei ausschließlich Szczepanski befragt worden.

BKA-Zeugen staunten über Straftäter-Vita

Auch bei den BKA-Beamten taten sich Fragen auf, als sie sich auf die Ausschusssitzung vorbereitet haben – bezüglich der Straftäter-Vita von Carsten Szczepanski, wie Paul K. anmerkte. Ihn hat erstaunt, dass sich Szczepanski am 9. Mai 1992 an einem Mordversuch beteiligt hat und er sich einige Zeit später noch eines „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ schuldig machen konnte. „Normalerweise“ hätte Szczepanski nach dem Mordversuch in Untersuchungshaft sitzen müssen, meinte der Erste Kriminalhauptkommissar. Dazu kam es aber erst mit zweijähriger Verspätung im Jahr 1994. Und während dieser Untersuchungshaft soll Szczepanski als V-Mann der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde angeworben worden sein.

Den Mordversuch an einem nigerianischen Lehrer, der von „Ku-Klux-Klan“-Rufen begleitet wurde, hat Bundesanwalt Beese nicht einmal mehr in seine Ermittlungen integriert. Er hat das Terrorismusverfahren gegen den KKK in Berlin-Brandenburg wenige Monate später, am 1. September 1992, eingestellt und die festgestellten Straftaten zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben.

Wären weitere Ermittlungen möglich gewesen?

„Aus heutiger Sicht“, sagte Kriminalhauptkommissar Uwe R., wären damals durchaus noch „Strukturermittlungen“ möglich gewesen. Strukturermittlungen macht die Polizei traditionell im Bereich der „Organisierten Kriminalität“. Dazu kam es 1992 bezüglich des Ku-Klux-Klans aber nicht. Bundesanwalt Beese kam zu dem Ergebnis, dass die Klan-Gruppe in Berlin-Brandenburg neben Szczepanski nur noch ein weiteres Mitglied habe. Die juristische Definition einer terroristischen Vereinigung sieht jedoch mindestens drei Mitglieder vor. Damit hatte sich der Verdacht aus seiner Sicht erledigt. Weshalb der Bundesanwalt weitere Beschuldigte nicht als Mitglieder einordnete, konnte mangels Erinnerung nicht geklärt werden.