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Terror von Rechts ließ der Generalbundesanwalt oft links liegen

Die Ermittlungen gegen das rechtsterroristische „Freikorps Havelland“ und gegen die mörderische „1. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg“ hat der Generalbundesanwalt einst nicht übernommen. „Nach der Zeugenaussage von Bundesanwalt Wolfgang Siegmund im NSU-Untersuchungsausschuss liegen die Gründe auf der Hand“, sagt Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau in dem brandenburgischen Landtags-Gremium: „Rechtsextremismus-Ermittlungen der Bundesanwaltschaft waren offenbar über viele Jahre politisch nicht wirklich gewollt.“

„Wenn der Generalbundesanwalt ermittelt, ermittelt er mit erheblichem Aufwand“, sagte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg am 28. April 2017 als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss. Denn der Generalbundesanwalt sei um die Jahrtausendwende herum besser ausgestattet gewesen als die Staatsanwaltschaften. Von der Übernahme eines Falles durch die Karlsruher Ermittlungsbehörde habe man sich daher „sorgfältigere Ermittlungen“ (siehe auch Bericht "Terrorverdacht: Was hat eigentlich die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Jahr lang ermittelt?") versprochen.

Als die DDR-Spionage-Fälle ausgingen, blieb etwas Zeit für Rechtsextremismus

„Ein gewisses Zeichen“ sei es in der Tat, wenn der Generalbundesanwalt Ermittlungen übernehme, bestätigte Bundesanwalt Wolfgang Siegmund, der von 2001 bis 2003 das Verfahren gegen die terrorverdächtige „Nationale Bewegung“ im Raum Potsdam geführt hat. Aber: „Wir konnten gar nichts besser“ als die örtlichen Staatsanwaltschaften. Denn: „Die Kapazitäten der Bundesanwaltschaft im Bereich Rechtsextremismus waren damals sehr beschränkt.“ Außer ihm und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter habe es nur noch den Referatsleiter über ihnen gegeben – angesiedelt in der „Spionage-Abteilung“, der im Laufe der 90er-Jahre die DDR-Fälle ausgegangen sind, so dass noch Zeit für ein bisschen Rechtsextremismus war. Wenn Siegmund und sein Mitarbeiter prozessbedingt auf Dienstreise waren, blieben alle anderen Fälle liegen.

Auf die Frage, ob der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen „Die Nationale Bewegung“ auf politischen Druck hin übernommen habe, antwortete Siegmund: In der Zeit, in der er im Rechtsextremismus-Referat tätig gewesen sei, habe es nicht einen solchen Fall gegeben. „Ich kann mich nur an politischen Druck erinnern, dass wir etwas nicht übernehmen sollten.“ Eigentlich sei „immer Widerspruch aus dem Bundesland“ gekommen, in dem ein Verfahren übernommen werden sollte, sagte der Zeuge des Untersuchungsausschusses. „Das wurde nicht gerne gesehen.“

Die Übernahme von Nazi-Verfahren war hochumstritten

Auch innerhalb der Bundesanwaltschaft seien Rechtsextremismus-Verfahren teilweise kontrovers diskutiert worden. Siegmund erinnerte sich an einen Fall in Eggesin (Mecklenburg-Pommern), in dem er 1999 ermittelt hat. Vier Jugendliche und ein Heranwachsender waren angeschuldigt, zwei Vietnamesen mit Tritten und Schlägen schwer verletzt zu haben. Eines der Opfer erlitt damals mehrere Berstungsbrüche des Schädeldachs, was zu einer lebensgefährlichen Hirnblutung führte.

„Es war in unserer Behörde hochumstritten“, dieses Verfahren zu übernehmen, berichtete der Bundesanwalt. Als es zu einer Revision gekommen sei, habe der zuständige Kollege gesagt, er könne es nicht vertreten, dass der Generalbundesanwalt solch‘ ein Verfahren führe. In der Folge ging Siegmund als damaliger Oberstaatsanwalt gemeinsam mit diesem Bundesanwalt in das Revisionsverfahren.

„Zu der damaligen Zeit war das nicht selbstverständlich, dass wir solche Verfahren führen“, betonte Siegmund. Voraussetzung sei gewesen, dass es sich bei den Tätern um eine terroristische Vereinigung gehandelt habe oder um eine Straftat, die geeignet war, die innere Sicherheit zu gefährden, und sie eine „besondere Bedeutung“ hatte. Trotz dieser hohen Hürden: „Bei der ,Nationalen Bewegung‘ waren wir uns relativ schnell einig, dass wir das übernehmen sollten.“

Der Nazi-Jäger aus der Bundesanwaltschaft

Wolfgang Siegmund hat die Rechtsextremismus-Ermittlungen bei der Bundesanwaltschaft maßgeblich vorangetrieben. So hat er auch den legendären „Landser“-Prozess erfolgreich durchgezogen. Die „Terroristen mit E-Gitarren“, wie sich die „Landser“-Musiker selbst bezeichneten, wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt – als erste rechtsextremistische Band überhaupt.