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Wald mit Sonne im Hintergrund © Katharina Buri/Fraktion Foto: Katharina Buri/Fraktion

Staatliche Förster sollen für private Waldbesitzerinnen und -besitzer weiter Dienstleistungen erbringen

Erlass des Vogelsänger-Ministeriums falsche Antwort auf Herausforderungen des Klimawandels

Nach einem neuen Erlass der Landesregierung wird es Brandenburgs Förstern ab 2020 untersagt sein, Dienstleitungen für Privatwaldbesitzer und Kommunen zu erbringen, die mehr als 10 Hektar Fläche besitzen. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft begründet dies einem Medienbericht zufolge damit, dass es sich hierbei um freiwillige Aufgaben des Landesbetriebes Forst handle, dieser sich jedoch auf seine Kernaufgaben konzentrieren müsse. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erachtet diesen Erlass als in hohem Maße kontraproduktiv und fordert die Landesregierung in einem Antrag auf, ihn rückgängig zu machen.

„Wie wir bereits im vergangenen Dürresommer mit seinen zahlreichen Waldbränden gesehen haben, steht die Waldwirtschaft vor immensen Herausforderungen. Durch den Klimawandel bedingte Trockenheit und Extremwetterlagen schädigen den Wald zusehens und machen ihn anfällig für Schädlinge. Waldpflege und Waldumbau werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger“, sagte der landwirtschafts- und forstpolitische Sprecher der Fraktion Benjamin Raschke. „Die staatlichen Spezialisten des Landesforstbetriebs leisten hier mit der Beratung von Waldbesitzern eine wichtige und wertvolle Arbeit, die durch den Erlass von Forstminister Jörg Vogelsänger nun in sehr vielen Fällen plötzlich beendet werden soll. Das ist die falsche Antwort auf die immensen forstpolitischen Herausforderungen des Klimawandels.“

In Brandenburg sind von den insgesamt 1.097.759 Hektar Wald etwa 57 % in privatem Besitz und 7 % Körperschaftswald. Von dem Erlass des Ministeriums sind etwa 6.040 private Waldeigentümer und rund 265 Eigentümer von Körperschaftswald betroffen. Die Dienstleistungen stellen zudem eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle des Landesforstbetriebs dar, der in den vergangenen Jahren bereits unter massiven Einsparungen gelitten habe.

Benjamin Raschke verwies darauf, dass die Beratung privater Waldbesitzer durch staatliche Förster laut einer Studie des renommierten Thünen-Instituts etabliert sei. Ob diese Beratungsleistung ersatzweise und flächendeckend durch private Anbieter überhaupt zu leisten ist, sei offen.

Weiterführende Informationen

>> Antrag: Alle WaldbesitzerInnen in Zeiten des Klimawandels weiter unterstützen (pdf-Datei)