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Schweinemastanlage © Animal Rights Watch Foto: Animal Rights Watch

Mehr Personal, landesweite Standards und klare Regeln – bessere Tier- und Immissionsschutzkontrollen in Brandenburg

In den letzten Jahren wurde festgestellt und entsprechend kritisiert, dass Tierhaltungsanlagen in Brandenburg ungenügend kontrolliert werden. Eine Bundestagsanfrage hatte 2018 ergeben, dass Tierhaltungsbetriebe durchschnittlich nur alle 16,4 Jahre hinsichtlich der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen kontrolliert werden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden häufig von Tierschutzorganisationen aufgedeckt.

Unsere Fraktion wollte eine systematische Übersicht über die tier- und immissionsschutzrechtliche Überwachung in Brandenburger Tierhaltungsanlagen erhalten und hat daher eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Antwort war ernüchternd: In den Jahren 2013 und 2018 wurden in Brandenburg jeweils durchschnittlich gut 7 % von 9.563 Anlagen auf die Einhaltung von Tierschutz kontrolliert. Die Kontrolldichte variiert sowohl in Bezug auf den Tier- als auch Immissionsschutz von Landkreis zu Landkreis sehr stark.

Nach §1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Unsere Fraktion fordert daher in einem Antrag, die Situation in Tierhaltungsanlagen zu verbessern. Erstens, durch mehr Personal. Zweitens durch die Einführung von Mindeststandards und Mindestkontrollfrequenzen. Und drittens müssen klare Regeln geschaffen werden. Die Landesregierung muss sich auf der Bundesebene für bessere Tierschutzregeln stark machen.

>> Entschließungsantrag: „Mehr Personal, landesweite Standards und klare Regeln - Tier- und Immissionsschutzkontrollen in Brandenburg verstärken“ (pdf-Datei)

Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt.

>> Video: Benjamin Raschke spricht zu „Tierschutz- und immissionsschutzrechtliche Überwachung“