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Intensivlandwirtschaft führt zu dramatischem Einbruch des Brutvogelbestandes

In den vergangenen zwanzig Jahren sind die Brutvogelbestände in der brandenburgischen Agrarlandschaft deutlich eingebrochen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor. Die Bestände von 30 von 39 dort erfassten Vogelarten haben im Zeitraum 1995 – 2016 abgenommen. Bei neun Vogelarten hat sich der Bestand mehr als halbiert, hiervon betroffen sind u.a. der Wiesenpieper, der Kiebitz und das Rebhuhn. In Reaktion auf diese alarmierende Entwicklung fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Brutvögel. Dazu zählen die Ausweitung von Agrarumweltmaßnahmen, des Vertragsnaturschutzes und des Ökolandbaus, sowie eine kostenlose Naturschutzberatung für Bauern. Einen entsprechenden Antrag stellt die Fraktion zur nächsten Landtagssitzung.

„Die Landesregierung bestätigt, dass der dramatische Rückgang der Brutvogelbestände in erster Linie auf die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung, aber auch auf den Zustand des Landschaftswasserhaushaltes zurückzuführen ist", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE. „Die Vögel leiden unter einer für sie zunehmend lebensfeindlichen Umwelt. Dem wollen wir entgegenwirken."

In den vergangenen zwanzig Jahren wurde die landwirtschaftliche Nutzung in Brandenburg deutlich intensiviert. Der Anbau von Energiepflanzen hat stark zugenommen (z.B. Mais: 2003: 11% der Landwirtschaftsfläche, 2016: 19%), während die für Vögel wichtigen Brachflächen nahezu verschwunden sind (1991: 14,7% der Landwirtschaftsfläche, 2016: 2,8%).

„Aus der Antwort der Landesregierung geht auch hervor, dass während sich die Lebensbedingungen für Brutvögel zunehmend verschlechterten der finanzielle Umfang für Agrarumweltmaßnahmen seit Ende der 90er Jahre auf gleichem Niveau blieb", sagte BENJAMIN RASCHKE. Er verwies zudem darauf, dass Brandenburg mit seiner Umstellungsprämie zur Förderung des ökologischen Landbaus – der sich für Brutvögel nachweislich sehr positiv auswirkt – bundesweit auf dem letzten Platz liegt. Brandenburgs Kulturlandschaftsprogramm sehe über die Förderung des Ökolandbaus zudem keine weitergehenden Maßnahmen auf Ackerstandorten vor – das will die bündnisgrüne Fraktion ändern. Auch der Vertragsnaturschutz – bei dem Kulturlandschaften bzw. Lebensräume von Tieren und Pflanzen im freiwilligen Zusammenwirken mit Grundstücksbesitzern erhalten werden – ist in Brandenburg eher klein dimensioniert.

In dem Entschließungsantrag der Fraktion wird Landesregierung aufgefordert,

  • ihre Möglichkeiten zu nutzen, um in der aktuellen EU-Förderperiode eine deutliche Aufstockung von Geldern für Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und im Förderprogramm Natürliches Erbe zu bewirken
  • zur Steigerung der Biodiversität auf Ackerflächen eine Förderung von Brachen, Blühstreifen und vielfältigen Fruchtfolgen neu zu etablieren
  • bei den Fördermöglichkeiten auf Grünlandstandorten Maßnahmen zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes zu integrieren
  • die Umstellungsprämien für den Ökolandbau mindestens auf den Bundesdurchschnitt anzuheben
  • stärker für die Förderung von Hecken, sonstigen Flurgehölzen und Streuobstwiesen im Rahmen der Richtlinie für die Förderung des natürlichen Erbes zu werben
  • für den nächsten Entwurf des Landeshaushaltes mindestens eine Verdopplung der Mittel für den Vertragsnaturschutz einzuplanen (das entspricht 4,5 Mio. Euro) und mittelfristig eine Anhebung auf das Niveau von 1995 vorzunehmen (entspricht 10 Mio. Euro) und
  • eine kostenlose Naturschutzberatung für LandnutzerInnen einzuführen, die u.a. eine professionelle Beratung zur Förderung und Umsetzung von Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen beinhaltet.

Auf Bundes- und EU-Ebene soll sich die Landesregierung darüber hinaus dafür einsetzen, dass im Rahmen der nächsten EU-Förderperiode der Großteil der Agrarfördermittel an die Erbringung ökologischer Leistungen gekoppelt wird, die u.a. dazu geeignet sind, den Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu stoppen.

>> Unsere Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung