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Humanitärer Umgang mit Geflüchteten statt Isolation in Ankerzentren

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landesregierung aufgefordert, den von der Großen Koalition vereinbarten „Ankerzentren“, Großunterkünfte, in denen Geflüchtete bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden sollen, in Brandenburg eine Absage zu erteilen. „Mit der Errichtung von Ankerzentren würde man die Fehler der Asylpolitik der 90er Jahre wiederholen, in denen man Menschen ohne Perspektive jahrelang in abgelegenen Regionen kasernierte“, sagte die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion URSULA NONNEMACHER. „Ankerzentren sind integrationsfeindlich und Zeichen einer Politik der Abschreckung. Brandenburg darf sich an dem von Bundesinnenminister Seehofer geplanten Pilotprojekt für bis zu sechs Ankerzentren bundesweit nicht beteiligen und muss sich entsprechend gegenüber der Bundesebene positionieren.“

Diese und weitere Forderungen wird die Fraktion auf der kommenden Landtagssitzung am Mittwoch anlässlich der Debatte zu einer von ihr gestellten Großen Anfrage zum Thema Abschiebungen in Brandenburg in einem Entschließungsantrag stellen. URSULA NONNEMACHER verwies auch darauf, dass in den geplanten Ankerzentren keine unabhängige Asylverfahrensberatung vorgesehen sei. „Hier wird übersehen, dass Geflüchtete nicht nur Pflichten haben, sondern ihnen auch ihre Rechte und Möglichkeiten zum Verbleib im Land deutlich gemacht werden müssen“.

Die Fraktion forderte die Landesregierung erneut auf, wie in einem Landtagsbeschluss von Anfang 2017 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, bestehende Ermessenspielräume zugunsten von Geflüchteten zu nutzen. Das Aufenthaltsgesetz, Paragraf 25 Absatz 5, erlaube es, vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten, bei denen die Abschiebung aufgrund unverschuldeter Hindernisse seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. „Die Sicherheitslage in Afghanistan und Syrien ist weiterhin prekär. Nach wie vor sind weite Teile beider Länder heftig umkämpft. Zudem kam es in jüngster Vergangenheit zu einer massiven Zunahme von Terroranschlägen. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind auf unbekannte Dauer nicht zu verantworten“, sagte URSULA NONNEMACHER. Bei Geflüchteten aus diesen Ländern, welche die Voraussetzungen erfüllen, sei Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz anzuwenden, um ihnen eine Perspektive in Deutschland zu eröffnen.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag ferner, die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt nicht wieder in Betrieb zu nehmen und nur, wo unbedingt notwendig, auf die Abschiebeeinrichtungen in Bundesländern zurückzugreifen, mit denen bereits eine Kooperation besteht. Zudem seien auch künftig finanzielle Mittel für landeseigene Programme zur Förderung einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen bereitzustellen. „Statt auf Zwangsabschiebungen zu setzen, halten wir einen Ausbau von Maßnahmen zur Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr für den richtigen Weg“, sagte URSULA NONNEMACHER. Zudem müsse die Datenbasis des Innenministeriums zum Thema Abschiebungen verbessert werden. Zu zahlreichen an sie in der Großen Anfrage gestellten Fragen liegen der Landesregierung keine Daten vor. „Die Ausländerbehörden greifen teils tief in Grundrechte von Geflüchteten ein. Für das Innenministerium als deren Aufsichtsbehörde ist eine gute Datenlage zur Erfüllung dieser Aufsichtspflicht unabdingbar.“