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Haushaltsanträge 2017/2018 im Bereich Flüchtlinge

Aktuell finden die Verhandlungen zum Landeshaushalt 2017/2018 statt. Zum Thema Flüchtlinge haben wir folgende Anträge gestellt:

1. Bestandsgarantie für die Behandlungsstelle traumatisierter Flüchtlinge in Fürstenwalde

+ 150.000 Euro

Die bestehenden psychotherapeutischen/psychiatrischen Regelsysteme reichen aktuell für Flüchtlinge nicht aus. Sie müssen angepasst und erreichbar gemacht werden sowie schnell zugänglich sein. Hinzu kommt, dass die Versorgung von Menschen, die durch Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat schwere psychische Traumata erfahren haben, durch TherapeutInnen erfolgen muss, die auf diese Aufgabe spezialisiert sind. Die MitarbeiterInnen der Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde verfügen über langjährige Erfahrungen in der Therapie besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Diese hochspezialisierten Fachkompetenz muss über eine institutionelle Förderung erhalten werden, damit ein zusätzliches Angebot zu dem der Regelversorgung, beispielsweise durch die Psychiatrischen Institutsambulanzen, besteht.

2. Frauenhäuser sind auch Kinderhäuser

+ 330.000 Euro

Etwa ein Drittel der Geflüchteten ist weiblich. Viele von ihnen haben im Herkunftsland oder auf der Flucht Gewalt erleben müssen und sind zum Teil traumatisiert. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, die allein oder mit Kindern unterwegs sind. Das MASGF hat die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von geflüchteten Frauen und deren Kindern, die Gewalt erfahren haben, erkannt. Im Juni 2016 hat es deshalb eine Koordinierungsstelle für Frauenhäuser eingerichtet, deren Aufgabe ist, die MitarbeiterInnen der Schutz- und Beratungseinrichtungen für den Umgang mit gewaltbetroffenen Flüchtlingsfrauen zu qualifizieren. Allerdings sind die Frauenhäuser schon seit Jahren personell sehr schlecht ausgestattet. Insbesondere fehlen MitarbeiterInnen, die fachlich für die Arbeit mit Kindern qualifiziert sind. Für jedes der 21 Frauenhäuser muss dafür mindestens eine halbe Stelle (Eingruppierung E 9) ermöglicht werden.

3. Für Offenheit und Akzeptanz – Rat- & Tatzentren in Potsdam und Cottbus regelfinanzieren

+ 50.000 Euro

Die beiden Rat- & Tat-Zentren in Potsdam und Cottbus des Trägers Katte e.V unterhalten diverse Projekte zur Beratung, Aufklärung und Information zu sexueller Gesundheit und sexueller Identität, auch in der Arbeit mit geflüchteten LSBTTIQ*. Einzigartig im Land Brandenburg ist die Selbsthilfegruppe für transidente Menschen (Transistor), deren Angebot ersatzlos wegfiele, wenn Katte e.V. weiterhin nur aus Lottogeldern und nicht institutionell finanziert wird. Ebenso soll eine finanziell Gleichstellung mit AndersARTiG - LesBiSchwules Aktionsbündnis Land Brandenburg e.V. erreicht werden.

4. Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle

+237.000 Euro

Der Landtag hat den Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG (pdf-Datei) an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie an den Rechtsausschuss zur Beratung am 30. November 2016 überwiesen. Das LADG ist erforderlich, um Vorgaben des europäischen Rechts sowie Zielsetzungen des Landes Brandenburg für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung umzusetzen. Es adressiert Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Überzeugung, ihres Alters oder aus rassistischen Gründen diskriminiert werden. Neben einem Diskriminierungsverbot, Sanktionsmöglichkeiten und Rechten für Antidiskriminierungsverbände sieht es die Schaffung einer mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Landesantidiskriminierungsstelle (sog. Landesstelle für Chancengleichheit – Brandenburg, vgl. §§ 14ff. LADG) vor. Zu den Aufgaben und Befugnissen der Landesantidiskriminierungsstelle gehören beispielsweise Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, die Beteiligung bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben und ein Beanstandungsrecht bei Behörden. Zudem können sich von einer Diskriminierung betroffene Menschen unmittelbar an diese wenden und um Rat suchen.

Das LADG tritt voraussichtlich 2017 in Kraft, sodass die für die Landesantidiskriminierungsstelle erforderlichen Mittel in den Haushalt 2017/2018 einzustellen sind.

5. Stärkung Tolerantes Brandenburg

+ 500.000 Euro

Marketing für das Land Brandenburg erfolgt bereits über die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH und über die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH. Ein darüber hinausgehendes eigenes Landesmarketing der Staatskanzlei ist nicht erforderlich. Die Mittel sollen für das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ausgegeben werden.