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Faire Nutzungsgebühren für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will gegen weit überzogene Nutzungsgebühren für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünfte vorgehen. Hintergrund ist die auch in einigen Brandenburger Landkreisen vorherrschende Praxis, in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Flüchtlingen, die einer Arbeit nachgehen oder Transferleistungen beziehen, Nutzungsentgelte von bis zu 620 Euro monatlich für ein Bett im Mehrbett-Zimmer abzuverlangen.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER sagte dazu: „Es geht völlig in Ordnung, dass ein Geflüchteter mit eigenen Einkünften auch für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Nicht in Ordnung ist hingegen, wenn Kommunen Geflüchteten hierbei Wucherpreise in Rechnung stellen.“ Im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes soll sichergestellt werden, dass erhobene Nutzungsentgelte in einem angemessenen Verhältnis zu den Wohnverhältnissen stehen – überzogene Forderungen also ausgeschlossen sind. Einen entsprechenden Antrag stellt die bündnisgrüne Fraktion an diesem Donnerstag im Landtag. Zudem muss sichergestellt sein, dass Geflüchtete vor Beginn der Nutzung über die Höhe der Entgelte informiert werden. So soll verhindert werden, dass sie sich nachträglich mit hohen Rechnungen konfrontiert sehen. Dies ist Medienberichten zufolge zuletzt in Bayern geschehen.

Nach Kenntnis der bündnisgrünen Fraktion werden Nutzungsentgelte in Gemeinschaftsunterkünften inzwischen in den vier brandenburgischen Landkreisen Oberhavel, Cottbus, Ostprignitz-Ruppin und Potsdam erhoben. Verlangt werden die Entgelte von Geflüchteten, die bereits einen Aufenthaltstitel haben. Aus vielerlei Gründen wollen oder müssen viele Geflüchtete trotz aufenthaltsrechtlicher Anerkennung weiter in Gemeinschaftsunterkünften wohnen: Zum Beispiel, weil es schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden, die Arbeitsstelle nahe der Gemeinschaftsunterkunft liegt oder die Bindung zu Menschen mit demselben kulturellen Hintergrund nicht abgebrochen werden soll.

Die rechtliche Grundlage für diese Nutzungsentgelte ist das Landesaufnahmegesetz. Es schreibt vor, dass die Kreistage für diese Fälle eine Gebührensatzung auf den Weg bringen, die vom Sozialministerium bestätigt werden muss.

„Leider scheint es in der Praxis jedoch dazu gekommen zu sein, dass Nutzungsentgelte bereits vor Genehmigung von Gebührensatzungen durch das Ministerium erhoben worden sind. Hierzu werden wir das Ministerium um weiterführende Auskünfte bitten“, sagte URSULA NONNEMACHER.

Es müsse zudem sichergestellt sein, dass die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte transparent machen, aus welchen einzelnen Kostenfaktoren sich die jeweils erhobene Gebühr zusammen setzt. „Was nicht geht, ist, dass Geflüchtete über extrem hohe Mietforderungen den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften mitfinanzieren.“