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Besonders gefährdete Flüchtlinge in der Erstaufnahme und in Gemeinschaftsunterkünften besser schützen

Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (pdf-Datei) sollen künftig besser vor Anfeindungen und Gewalt geschützt werden. Dafür setzt sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Antrag ein, der in der Januar-Sitzung des Landtags behandelt werden soll. Hauptaugenmerk wird dabei auf Frauen und Kinder sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) gelegt.

„Der Staat muss Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben flüchten, wirksam schützen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER. „Erforderlich sind entschiedene Reaktionen des Rechtsstaates auf Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und rassistische Hetzparolen gegen Geflüchtete. Erforderlich ist es aber auch, die Situation besonders gefährdeter Flüchtlinge in den Flüchtlingsunterkünften zu verbessern, wo die Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Angriffe – gerade auch von Übergriffen auf Frauen – mit zunehmender Belegungsdichte steigt.“

Zu den Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählt eine getrennte Unterbringung von alleinreisenden Frauen bzw. von Frauen mit Kindern an allen Standorten einer Erstaufnahmeeinrichtung, zumindest aber ausreichend Rückzugsräume. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes soll es auch spezielle Anlaufstellen für Frauen, Mädchen und Jungen geben. Für geflüchtete Frauen, denen schon Gewalt angetan worden ist, soll die Unterbringung in den Frauenhäusern der Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet werden – hierfür ist eine Aufstockung von Landesmitteln nötig. In allen größeren Flüchtlingsunterkünften soll für Informations- und Hilfsangebote für besonders gefährdete Flüchtlinge gesorgt sowie Ombudsstellen eingerichtet werden, die in Konfliktsituationen deeskalierend eingreifen können.

URSULA NONNEMACHER verwies darauf, dass die Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit sowie von geschlechts- und altersspezifischen Aspekten in der EU-Aufnahmerichtlinie und in der UN-Kinderrechtskonvention vorgeschrieben ist. Für die Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen sieht der Entwurf des Landesaufnahmegesetzes für besonders schutzbedürftige Personen bereits vor, dass diese im Einzelfall in geeigneten Wohnungen oder Einrichtungen untergebracht werden müssen. Die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen dies ergänzen und konkretisieren, den Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge aber auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbessern.

>> Antrag: Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen (pdf-Datei)