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Ausbildungduldung für junge Flüchtlinge – Ermessensspielräume im Sinne der Geflüchteten und der Wirtschaft nutzen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich dafür ausgesprochen, bürokratische Hürden für junge Geflüchtete, die in Brandenburg eine Ausbildung absolvieren möchten, und hierfür eine Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) beantragen, zu senken und Ermessensspielräume zugunsten der Geflüchteten auszulegen.

„Statt junge Geflüchtete dazu zu verdammen, monatelang tatenlos in Flüchtlingsunterkünften zu verbringen, ist es viel besser, ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen“, sagte die Fraktionsvorsitzende Ursula Nonnemacher. „Dies fördert die Integration der jungen Menschen und verschafft ihnen auch bessere berufliche Startchancen in ihren Heimatländern, falls ihr Asylbegehren nach Ablauf der 3+2-Regelung abgelehnt wird und sie zurückkehren müssen. Hinzu kommt, dass es in Brandenburg einen großen Bedarf an Fachkräften gibt und Geflüchtete in vielen Wirtschaftsbranchen höchst gefragt sind. Aus diesen Gründen ist es mir nicht verständlich, dass die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung von den kommunalen Ausländerbehörden Brandenburgs so häufig gegen die Intention der des Gesetzes ausgelegt werden.“

In einem Antrag fordert die Fraktion die Landesregierung auf, durch eine allgemeine Weisung an die kommunalen Ausländerbehörden dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Ausbildungsduldung erleichtert wird. Ferner setzt sie sich dafür ein, dass das Internetangebot der Landesregierung benutzer*innenfreundlich über die bestehenden Möglichkeiten der Ausbildungsduldung informiert, wie es beispielsweise in Berlin längst der Fall ist.

Hintergrund

Im August 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft. Damit wurde für geflüchtete Menschen, die eigentlich ausreisepflichtig wären, ein Anspruch auf eine Duldung für die Dauer einer beruflichen Ausbildung geschaffen. Das gesetzgeberische Ziel des hier ausschlaggebenden § 60 Aufenthaltsgesetz ist eindeutig: In Fällen, in denen ein Vertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung nachgewiesen werden kann, soll die Duldung für die Ausbildungszeit und die zwei anschließenden Jahre erteilt werden. Aus dieser gesetzlich umrissenen Zeitspanne leitet sich der Name 3+2-Regelung ab.

Die Bundesregierung hat jedoch erhebliche Interpretationsspielräume bei der Gesetzesauslegung eröffnet. Herausgekommen ist eine Regelung, die statt Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen das genaue Gegenteil bewirken kann. Ob die Ausbildungsduldung erteilt wird, ist in hohem Maße davon abhängig, wie Behörden die bestehenden Ermessensspielräume auslegen. Zwar hat Brandenburg erstmalig im Oktober 2017 einen Erlass an die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden mit allgemeinen Anwendungshinweisen zur Duldungserteilung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes herausgegeben. Dieser wurde Ende Januar 2019 durch eine aktualisierte Weisung ersetzt. Dennoch kommt es im Land immer wieder zu höchst fragwürdigen Entscheidungen, die der Intention der Ausbildungsduldung widersprechen.

Hinzukommt, dass der brandenburgische Arbeitsmarkt auf Zuwanderung angewiesen ist. Zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres gab es mehr unbesetzte Ausbildungsplätze im Land als Bewerberinnen und Bewerber. Einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge ist der deutsche Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig sogar auf eine Zuwanderung von 260.000 Menschen jährlich angewiesen. Die Stiftung spricht sich daher für die Schaffung attraktiver Integrationsangebote aus.

Flüchtlingsinitiativen berichten aber von jungen Männern, die von der Industrie- und Handelskammer genehmigte Ausbildungsplätze wiederholt nicht antreten konnten, weil ihnen die Ausbildungsduldung durch die kommunalen Ausländerbehörden nicht erteilt wurde. Die Ausländerbehörden führten in der Entscheidungsbegründung die fehlenden Pässe der als Jugendliche geflüchtete jungen Männer an. Dabei hatten diese nachgewiesenermaßen an der Beschaffung ihrer Pässe mitgewirkt, die sie jedoch aufgrund logistischer und demokratischer Defizite in ihren Herkunftsländern nicht erhielten. Diese abschlägigen Bescheide der kommunalen Ausländerbehörden basieren aus bündnisgrüner Sicht auf Ermessensfehlern.

„Für viele Brandenburger Betriebe ist die häufig unverständlich bürokratische Verwaltungspraxis in den Ausländerbehörden ein großes Ärgernis. Für die jungen Geflüchteten, die häufig schon jahrelang in Brandenburg leben und sich hier um eine Ausbildung bemühen, sind die ablehnenden Bescheide ein Drama. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Behörden im Sinne der jungen Menschen, im Sinne einer guten Integration und im Sinne der Brandenburger Wirtschaft handeln und die Ausbildungsduldung nicht weiter unnötig restriktiv erteilen“, sagte Ursula Nonnemacher.

Weiterführende Informationen

>> Antrag: Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten (pdf-Datei)