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Unsere Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2011

Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2011 enthält keine Konsolidierungsbemühungen. Die Ausgabenkürzung von 446,6 Millionen Euro gegenüber 2010 entpuppt sich als Schwindel.

Einmalausgaben des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 348 Millionen Euro entfallen im Jahr 2011 und verzerren die Senkung der Ausgaben gravierend. Die restlichen 100 Millionen Euro Ausgabenkürzung entstehe größtenteils durch geringere Ansprüche auf Zuweisungen durch Bund und Kommunen. Auch mittelfristige Konsolidierungsbemühungen in der mittelfristigen Finanzplanung tragen den dringend notwendige Ausgabenkürzung von über 1 Milliarde Euro bis 2020 nicht Rechnung. Die Landesregierung veröffentlicht dauerhafte Konsolidierungsbeiträge durch die Kürzungen von Investitionen in Höhe von 48,9 Millionen Euro.

Deshalb enthalte der Haushaltsplan 2011 keinen Beitrag zum Abbau des strukturellen Defizits in Brandenburg.

Ein Schritt in Richtung Nachhaltige Finanzpolitik wäre jedoch für das Haushaltsjahr 2011 leicht umsetzbar. Die Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen während der Haushaltsverhandlungen zeigen die Stellschrauben auf und würden die Nettokreditaufnahme von 440 Millionen Euro entscheidend reduzieren.

  • Die Anpassung des Haushaltsentwurf an die aktuelle Steuerschätzung vom November 2010 würde nach Abzug des kommunalen Anteils die Nettokreditaufnahme um 132 Millionen Euro senken.
  • Die Sperrung der 2010 fehlenden Mittel vom Europäischen Sozialfonds könnte die Nettokreditaufnahme um bis zu 142 Millionen Euro reduzieren.
  • Insgesamt könnten das niedrige Zinsniveau die Aufnahme der Nettokreditaufnahme, um bis zu 52 Millionen Euro entlasten. Die reale Entlastung liegt jedoch nur bei knapp 6 Millionen Euro, da die im Vergleich zu früheren Belastungen geringen Zinsaufwendungen lieber in einen Anstieg
  • von 10 Millionen Euro für Aufwendungen durch Kassenkredite und
  • für die Entlastung von Zinsaufwendungen in der Zukunft in Höhe von 30 Millionen Euro verwendet werden.
  • Ein Beitrag zu den Konsolidierungserfordernissen im Landeshaushalt könnte auch eine nachhaltige Umgang mit Energieressourcen in Landesliegenschaften in Höhe von 4,5 Millionen Euro leisten.
  • Die Kürzungen rund um das gescheiterte Programm Arbeit für Brandenburg ergeben weitere 3,3 Millionen Euro.

Die Landesregierung entsagt mit diesem Haushaltsentwurf weiterhin der Einführung einer Nachhaltigen Finanzpolitik für Brandenburg. Die großen Haushaltsrisiken und- Belastungen der Zukunft durch das Auslaufen des Solidarpakts II bis 2019 sowie einzuplanende EU-Mitteleinbußen ab 2014 werden allein auf spätere Haushaltsjahre verschoben. Gleichzeitig schneidet die Landesregierung mit Nettokreditaufnahmen in den Jahren 2010 bis 2013 von insgesamt 1,7 Milliarden Euro die zukünftigen politischen Gestaltungsspielräume stark.

Hinzu gesellen sich aktuell die Risiken für den Landeshaushalt aus den zwei großen Infrastrukturprojekte in Brandenburg.

  • Der Landtagsneubau wird den Haushaltsvollzug im Jahr 2011 negativ beeinflussen. Ein Bericht des Finanzministeriums schätzt gegenwärtig den Mehraufwand auf 12,9%. Das Land hat sich vertraglich gebunden, Mehrkosten direkt zu bezahlen. Eine Änderung der Berechnungsgrundlage für die Finanzierungsraten erfolgt somit nicht. Mehrkosten müssen aus den Haushaltsplänen der einzelnen Jahre gedeckt werden. Für den Haushaltsentwurf 2011 sind zusätzliche Belastungen von bis zu 10,8 Millionen Euro absehbar. Ab 2013 fallen dann die Belastungen des Landeshaushalts für das ÖPP Projekt an. Nach Planungen des Finanzministeriums belastet der Landtagsneubau das Land ab 2013 mit 9 bis 10 Millionen Euro jährlich.
  • Die Risiken des Landeshaushalt durch den BBI nehmen eine beträchtlich immensere, nicht stemmbare Größenordnung an. Das unverdrossene Festhalten an der Illusion eines Internationalen Luftdrehkreuzes BBI, das Managementkonzept „Schwerpunkt auf Billigfluglinien", Genehmigung von Tagesrandverbindungen, Ablehnung der Luftticketabgabe im Bundesrat erhöhen das Risiko in den den nächsten Jahren mit horrenden dreistelligen jährlichen Millionenverlusten des überdimensionierten BBI und dem Ruf nach deren Deckung aus der Landeskasse konfrontiert zu werden, von den irgendwann fälligen Bürgschaftsverpflichtungen von bis zu 888 Millionen Euro ganz zu schweigen.
  • Die Konsolidierung des Landeshaushalt muss jetzt beginnen. Wir können uns keine weitere Verzögerung leisten und haben die Pflicht die Einsparungen systematisch über die Haushaltsjahre zu verteilen.

Gleichzeitig zeigten wir durch weitere Änderungsanträge, dass Gestaltungsspielraum für Schwerpunktsetzungen im Landeshaushalt 2011 durchaus vorhanden sind.

  • 50 Millionen mehr für die kommunale Familie- Streichung des Vorwegabzugs: Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2006 wurde in Höhe von 50 Millionen Euro zugunsten des Landeshaushalts ein Konsolidierungsbeitrag der Kommunen festgeschrieben. Diese pauschal festgelegte Kürzung der Schlüsselzuweisung stellt einen systemfremden Eingriff in den Finanzausgleich dar. Veränderungen im Aufgabenumfang und im Steueraufkommen sind über die jeweilige Anpassung der Verbundquote zu regeln. Die absehbaren Entwicklung der kommunalen Finanzausstattung und die stark steigenden Aufgabenkosten sprechen gegen ein Festhalten an dem Vorwegabzug. Deshalb stellt dieser Antrag die finanzielle Grundlage zur Streichung des Vorwegabzugs dar.
  • 5 Millionen mehr für „Bildung, statt Beton": Investition in Bildung sind für uns Investitionen in die Zukunft des Landes. Bildung ist die Grundlage ökonomischer Entwicklung. Deshalb ist die Konsequenz, dass die Bildungspolitik nicht dem Spardiktat des Finanzministers unterworfen werden darf. Großen Handlungsbedarf sehen wir zum einen bei der Ausstattung der Schulen für die Wahrnehmung besonderer fachlicher und pädagogischer Aufgaben in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Deshalb stocken wir das Personal auf, damit dieser sogenannte Schulpool diese Aufgaben erfüllen kann. Zum anderen ist die Aufstockung der Vertretungsreserve von 3 auf 5 Prozent dringend erforderlich. Diese Investitionen in das Lehrpersonal sollen durch Kürzungen im Straßenneubau- und Umbau finanziert werden.
  • 2,3 Millionen Euro für einen Qualitätssprung im kommunalen ÖPNV: Seit dem Jahr 2009 werden die Regionalisierungsmittel des Bundes gemäß Regionalisierungsgesetz für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs jährlich mit 1,5 % einer Dynamisierung unterworfen. Das Land Brandenburg erhält 2010 und 2011 einen Anstieg der Bundeszuweisungen für die Umsetzung der Regionalisierung um jeweils 6 Millionen Euro. Ein Teil dieser Regionalisierungsmittel wird gemäß ÖPNV-Gesetz an die Landkreise und die kreisfreien Städte weitergereicht, um den sogenannten übrigen öffentlichen Personennahverkehr zu finanzieren. Deshalb beschloss der Landtag im Haushaltsplan 2010 die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel anteilig an die Landkreise als kommunale Aufgabenträger des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs weiterzureichen. Die Landesregierung kommt diesem Beschluss im Haushaltsjahr 2010 nicht nach. Dies bedeutet aber nicht, dass der Landtag den Auftrag an die Landesregierung ändert. Deshalb muss die Dynamisierung der Jahre 2010 und 2011 sich anteilig in diesen Titel widerspiegeln.
  • 500.000 Euro mehr für Vertragsnaturschutz: Der Vertragsnaturschutz bildet die Grundlage für eine freiwillige und konstruktive Zusammenarbeit von Flächennutzern und dem Naturschutz. Eine Aufstockung auf 2,3 Millionen Euro soll zusätzliche Anreize für naturverträgliche Land- und Forstnutzungen schaffen. Der Vertragsnaturschutz trägt dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten, ressourcenschonende Bewirtschaftungsmethoden zu etablieren und die Akzeptanz unter den Landnutzern zu erhöhen.
  • Wir fordern 1,2 Millionen statt 900.000 Euro für Frauenhäuser in Brandenburg: Die Erhöhungen der Zuweisungen an Landkreise und Kreisfreie Städten für Frauenhäuser sind vorgesehen für sozialpädagogische und -therapeutische Angebote für die in Frauenhäusern lebenden Kinder. Bisher standen für die Arbeit mit den Kindern in Frauenhäusern keine Mittel zur Verfügung, diese sind aber notwendig, damit die Kinder ihre durch Gewalt geprägten Erfahrungen bearbeiten können.