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Der Rechnungshof: Mehr als Kontrolle

Schild Landesrechnungshof © Katharina Buri/Fraktion

Die Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Gerichten kennt jede und jeder. Wenig bekannt aber ist, dass auch der Brandenburger Landesrechnungshof ein Verfassungsorgan ist. Er ist eine von Regierung und Landtag unabhängige Institution zur Prüfung von deren Haushaltsführung, aber auch zu deren Beratung.

Selten hat der Rechnungshof es geschafft, mit einem Bericht so große Aufmerksamkeit zu erhalten wie mit seinem Sonderbericht zum Versagen der Landesregierungen beim BER-Desaster. Die im Landtag breit diskutierten Jahresberichte des Rechnungshofs stoßen dagegen in den Medien nur auf geringe Aufmerksamkeit. So hat der Landesrechnungshof im letzten Jahr zum Beispiel das Wohnungsbauvermögen des Landes, Programme zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen kontrolliert. Außerdem hat er einen Sonderbericht zur Abstufung von mehr als 2000 Kilometern Landesstraßen zu Kreisstraßen und deren Übertragung auf die Kommunen angefertigt.

Aktuell besonders wichtig ist das Sondergutachten des Rechnungshofs zur Ausgestaltung der ab 2020 geltenden Schuldenbremse. Seit Jahren drängt der Präsident des Landesrechnungshofs mit uns auf deren Verankerung in der Brandenburger Verfassung. Nur so kann die Opposition Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot auch vom Verfassungsgericht überprüfen lassen.

Rechnungshöfe prüfen aber nicht nur Landesregierungen, sondern auch Anstalten des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Studentenwerke oder Kammern. In Brandenburg jedoch mit einer Ausnahme: Industrie- und Handelskammern (IHKen) dürfen laut IHK-Gesetz nicht geprüft werden. Gegen eine solche externe Prüfung wehren sich die IHKen mit Unterstützung von CDU und SPD bislang erfolgreich. Und dies, obwohl die bundesweite Rechtsprechung ein solches Prüfverbot für verfassungswidrig hält. Das spezielle Brandenburger Prüfverbot in unserem IHK-Gesetz muss daher ersatzlos gestrichen werden. Die von unserer Fraktion dazu in den Landtag eingebrachte Gesetzesänderung schmort immer noch in den Ausschüssen. Hoffentlich nicht mehr lange.