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Bündnisgrüne wollen finanzielle Vorsorge für pensionierte Beamte und Richter auf neue Beine stellen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die finanzielle Vorsorge des Landes für pensionierte Beamte und Richter auf neue Beine stellen und hat dafür einen Gesetzentwurf erarbeitet. Das Neue daran: Statt - wie bis 2016 - in einem Versorgungsfonds Mittel für die Altersversorgung anzulegen, soll künftig für jeden aktiven Beamten und Richter der Schuldenberg um eine jährliche Pauschale reduziert und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes insgesamt verbessert werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich an einer ähnlichen Initiative der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen.

„Die Belastung des Landes durch Pensionszahlungen ist bislang noch überschaubar, weil der Aufbau des öffentlichen Dienstes erst 1991 begann“, sagte der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL. „Doch durch den Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger und deren Lebenserwartung wird sich die jährliche Summe, die das Land hierfür aufzuwenden hat, von 148 Millionen Euro im Jahr 2014 auf etwa 876 Millionen im Jahr 2030 erhöht haben.“ Der Anteil der Versorgungsleistungen am Steueraufkommen werde sich von 2,5 Prozent auf 4,5 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Mit der Spitze der Versorgungsausgaben ist ab 2030 zu rechnen.

Das bisherige Sondervermögen des „Brandenburger Versorgungsfonds" soll weiterhin nicht mehr aktiv befüllt, kann aber wie geplant zur Abfederung von Spitzen der Versorgungslasten eingesetzt werden. Die dort vorhandenen Mittel werden - so hat es der Landtag beschlossen - weiter angelegt. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf stellt hingegen einen Systemwechsel bei der Altersvorsorge der BeamtInnen und RichterInnen dar. Grundpfeiler ist die auch vom Landesrechnungshof geforderte kontinuierliche Tilgung von Landesschulden und damit die Entlastung des Landeshaushalts von Zinszahlungen.

„Grundidee unseres Gesetzentwurfs ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes durch die Entlastung von alten Schulden zu steigern. Hierdurch werden Mittel für die Altersversorgung frei. Zugleich stellt das Gesetz sicher, dass Brandenburg durch das Angebot einer Verbeamtung in der Nachwuchsgewinnung attraktiv und als Arbeitgeber im Konkurrenzkampf um gesuchte Fachkräfte wettbewerbsfähig bleibt“, sagte AXEL VOGEL.

Für jeden ernannten aktiven Beamten und Richter, dessen Versorgungslast von Brandenburg getragen werden muss, soll ein fester jährlicher Betrag in Höhe von 5.500 EUR der Tilgung zugeführt werden. Dieser Betrag orientiert sich an dem, was das Land für einen vergleichbaren angestellten Beschäftigten für die Altersvorsorge mehr aufbringen muss. Zugrunde gelegt wurden hierbei die Gehaltsgruppen A 13 und E 13 TV-L.

Der jährlich vorgesehene Tilgungsbetrag ist variabel und abhängig von der Anzahl der beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für das Haushaltsjahr 2018 ist von einer Tilgung in Höhe von 166,4 Millionen Euro auszugehen. Von den rund 38.000 Beamtenstellen sind derzeit gut 6.000 Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt. Werden diese Stellen sukzessive mit BeamtInnen besetzt, steigt die jährlich zu tilgende Summe um maximal 33 Mio. EUR an.

>>Gesetzentwurf: Brandenburgisches Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die steigenden Ausgaben der Beamtenversorgung als pdf-Datei