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Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung eindämmen – neues Bundesgesetz ausschöpfen

Schweinemastanlage in Binde © Animal Rights Watch Foto: Animal Rights Watch
Schweinemastanlage in Binde

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, den ausufernden Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung einzudämmen und dazu die Möglichkeiten des novellierten Arzneimittelgesetzes zu nutzen. „Der massenhafte Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung spielt neben der unkritischen Anwendung in der Humanmedizin erwiesenermaßen eine zentrale Rolle bei der Zunahme von Antibiotikaresistenzen. Diese werden immer mehr zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER.

Seit einigen Jahrzehnten treten durch genetische Mutation und Selektion bedingt vermehrt Krankheitserreger auf, die gegen Antibiotika resistent sind. Diese können gerade für immungeschwächte Menschen wie Krebspatienten, Diabetiker, Frühchen oder Transplantierte lebensbedrohlich werden. Schätzungen zufolge sterben in deutschen Krankenhäusern pro Jahr bis zu 30.000 Menschen durch solche multiresistenten Erreger.

Besonders gute Entwicklungsbedingungen haben diese Erreger dort, wo der Antibiotikaeinsatz besonders hoch ist, beispielsweise in der Massentierhaltung. In Deutschland werden inzwischen jedes Jahr rund 1600 Tonnen Antibiotika in der Veterinärmedizin eingesetzt – doppelt so viel wie in Arztpraxen und Krankenhäusern und mehr als in jedem anderen europäischen Land. „Es ist dringend geboten, den Antibiotikaeinsatz flächendeckend zu verringern - Human- und Veterinärmedizin müssen hier Hand in Hand gehen“, sagte URSULA NONNEMACHER.

Möglichkeiten biete das im April in Kraft getretene neue Arzneimittelgesetz, das umfassende Dokumentationspflichten der Mastbetriebe zur Antibiotikavergabe in einer staatlichen Datenbank vorsieht. Die Neuregelungen verpflichten Tierhalter, bei überdurchschnittlichem Antibiotikaverbrauch Maßnahmen zur Reduktion vorzunehmen. Bei stark erhöhter Verabreichung müssen schriftliche Maßnahmepläne bei den Behörden eingereicht werden.

„Wir erwarten, dass die Landesregierung die Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes schnellstmöglich voranbringt“, sagte URSULA NONNEMACHER. Mit einer Kleinen Anfrage bringe ihre Fraktion derzeit in Erfahrung, welche Einzelschritte die Landesregierung hierzu unternehme. Bis Ende Juli werde sie einen Bericht zu den bis dahin realisierten Maßnahmen und erzielten Erfolgen abfordern.

„Das neue Arzneimittelgesetz kann aber nur ein erster Schritt sein. Ob der Antibiotikaeinsatz dadurch wirklich entscheidend sinkt, bleibt abzuwarten. Hierfür bedarf es wohl einer kompletten Trendwende hin zu einer artgerechten Haltung, die in unseren Ställen derzeit eher die Ausnahme als die Regel ist“, sagte URSULA NONNEMACHER.

>> Zur Kleinen Anfrage „Antibiotika in der Nutztierhaltung“