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Parität: Ein weiter Weg

Berliner Stadtverordnete im Jahr 1919 © Bundesarchiv, Bild 183-1983-1205-508, gruenlink.de1f7m, CC-BY-SA 3.0 Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1983-1205-508, gruenlink.de1f7m, CC-BY-SA 3.0
Berliner Stadtverordnete im Jahr 1919

Erst vor rund 100 Jahren durften Frauen zum ersten Mal wählen gehen und gewählt werden. Für dieses Recht – sowohl Bedingung einer echten Demokratie als auch Menschenrecht – hatten zuvor viele Frauen jahrzehntelang gekämpft. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten und traten aus verschiedensten Gründen für ihr Wahlrecht ein. Gemeinsam haben sie das Ziel erreicht. Als Frauen in Deutschland am 19. Januar 1919 ihr demokratisches Grundrecht das erste Mal ausüben durften, beteiligten sich 82 Prozent von ihnen an der Wahl. 37 Frauen wurden gewählt und schafften den Sprung ins Parlament. Ihr Anteil war mit 9 Prozent sehr gering.

Markierte diese Zahl nur den Anfang einer Entwicklung, dass Frauen als Wählerinnen und Mandatsträgerinnen ebenso verantwortlich für die Gestaltung der Gesellschaft und genau wie Männer in politische Entscheidungen mit eingebunden sind? Die Antwort lautet leider nein. Immer wieder gab es Rückschritte, immer wieder fehlte echter Fortschritt. Ein herber Rückschlag war die Aberkennung des passiven Wahlrechts durch die Nationalsozialisten 1933. Aber auch nach Ende der nationalsozialistischen Diktatur war den Männern in Deutschland das Thema Gleichberechtigung nicht viel wert. Vier Frauen kämpften gegen 61 Männer im verfassungsgebenden Gremium der frühen Bundesrepublik dafür, dass die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann ins Grundgesetz mit aufgenommen wird. Ein wichtiger Punktsieg, aber noch immer ist das Ziel nicht erreicht. Von 1949 bis weit in die 1980er Jahre stagnierte der Frauenanteil im Bundestag bei den 9 Prozent von 1919. Unfassbar, dass dieser Anteil zum Beispiel vom 7. Deutschen Bundestag (1972-1976) mit 5,8 Prozent noch deutlich unterschritten wurde.

Auch mit dem Frauenanteil im aktuellen Bundestag sind wir 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts absolut nicht zufrieden. Durch traditionelle, männlich dominierte Parteien ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag stark rückläufig, liegt aktuell nur bei knapp 31 Prozent. Klar ist: Der Kampf der frühen Frauenrechtlerinnen ist noch nicht vorbei! Wir müssen weiter dafür einstehen: Die Hälfte der Bevölkerung besteht aus Frauen. Politik muss verbindlich zur Hälfte von Frauen gemacht werden. Dafür fordern wir die Landesregierung auf, den Parteien Vorgaben zu echter Gleichberechtigung zu machen. Sie sollen zur nächsten Landtagswahl in Brandenburg ebenso viele weibliche wie männliche KandidatInnen aufstellen. Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist es bis zu echter Parität leider noch ein weiter Weg. Unser Paritégesetz ist ein erster Schritt.