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Parität Grüne Fraktion Brandenburg Foto: Kristina Heldmann/Zitrusblau

Frauen und Gender: Für mehr Teilhabe

Vor 100 Jahren, im Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal wählen gehen und gewählt werden. 37 Frauen – knapp 9 Prozent – schafften den Sprung in die Deutsche Nationalversammlung. An diesem geringen Anteil tat sich lange Zeit gar nichts: Von 1949 bis weit in die 1980er Jahre stagnierte der Frauenanteil im Bundestag bei den 9 Prozent von 1919. Unfassbar, dass dieser Anteil zum Beispiel vom 7. Deutschen Bundestag (1972-1976) mit 5,8 Prozent noch deutlich unterschritten wurde! Auch mit dem Frauenanteil im aktuellen Bundestag sind wir 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts absolut nicht zufrieden. Durch traditionelle, männlich dominierte Parteien ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag stark rückläufig und liegt aktuell nur bei knapp 31 Prozent.

„Gleichberechtigung setzt voraus, dass Frauen auch gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken. Sie bilden die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch die Hälfte der Abgeordneten stellen!“, sagt unsere frauenpolitische Sprecherin Ursula Nonnemacher. Auf Anstoß von uns Bündnisgrünen hat der Brandenburger Landtag Anfang 2019 das bundesweit erste Paritégesetz beschlossen. Ab Mitte 2020 müssen Parteien ihre Landeslisten nach dem Reißverschlussprinzip – eine Frau, ein Mann – aufstellen. Brandenburg wird damit das erste Bundesland, das eine verbindliche Paritätsregelung ins Landeswahlgesetz aufnimmt – ein großer Erfolg, mit dem das Land Geschichte schreibt.

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Fast 41 Prozent der Haushalte von Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Alleinerziehende Frauen verfügen über durchschnittlich geringere Nettoeinkommen – auch, weil sie häufig in Teilzeit arbeiten – und beziehen häufiger Transferleistungen. Für sie ist eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung essentiell. Das gelingt nur, wenn Kita-ErzieherInnen mehr Zeit für Kinder haben. Um das möglich zu machen, hat unsere Fraktion gemeinsam mit der CDU-Fraktion mehr Kitapersonal bei längeren Öffnungszeiten gefordert.

Wenn sich ein Elternteil nicht oder nur unzureichend am Unterhalt des Kindes beteiligt, soll der staatliche Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende unterstützen und Kinderarmut abmildern. Wir haben uns – unter anderem mit einem Antrag, aus dem eine ExpertInnen- Anhörung resultierte – dafür eingesetzt, den Unterhaltsvorschuss als familienpolitische Leistung zu erhalten, anstatt Alleinerziehende in den ALG II-Bezug zu drängen.

Aktionsplan „Queeres Brandenburg“

Aus einem Antrag unserer Fraktion wurde eine rot-rot-grüne Initiative – und daraus der „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“. Er soll die bereits vorhandenen und vom Land Brandenburg geförderten Maßnahmen für rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung zusammenführen und ist damit ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung von LSBTIQ*-Menschen. Unter anderem fordern wir, Selbsthilfestrukturen zu unterstützen und zu verstetigen und die Bildung und Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern und zu stärken.

Kleines Glossar

• LSBTIQ* steht als Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen.
• Parité oder Parität steht für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.