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Zukunft der Kommunal- und Landesverwaltung: Wir beflügeln die Diskussion

Aufruhr in der Enquete 5/2 – rot-rote Karte für die Regierungskoalition: SPD und Linke wollten sich nach zwei Jahren intensiver Arbeit der Kommission um konkrete Vorschläge für die Aufgabenübertragung vom Land auf die Kommunen drücken. Auf Druck aus der Opposition, von ExpertInnen und kommunalen Spitzenverbänden haben die Koalitionsfraktionen einen Rückzieher machen müssen. In ihrem Bericht an den Landtag im Herbst dieses Jahres wird die Kommission also doch Empfehlungen für zukünftige Strukturen formulieren, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

Erste konkrete Vorschläge kommen von den Bündnisgrünen

Der demografische Wandel und die sich verschlechternde Finanzausstattung zwingen Brandenburg, die Struktur und Aufgabenwahrnehmung der Kommunen neu zu ordnen. Unsere Fraktion hat fast 50 zur Diskussion stehende Aufgabenfelder des Landes bewertet und davon 11 zur Kommunalisierung empfohlen, z. B. die schulpsychologische Beratung. Andere Landesaufgaben wie der Straßenbau, die Forst-, Land- oder Wasserwirtschaft müssen noch weiter auf eine Kommunalisierbarkeit überprüft werden. Um Bereiche wie die Denkmalpflege, Naturschutz und Großschutzgebiete soll sich weiterhin das Land kümmern – wir befürchten hier sonst den Verlust und die Zersplitterung von Fachkompetenz, einen größeren Personalaufwand und verstärkte politische Einflussnahme vor Ort.

BürgerInnen bestimmen mit

Aufgabenwahrnehmung und Gebietsstruktur sind eng miteinander verknüpft. Mit künftig 7 bis 10 Landkreisen und Potsdam als kreisfreier Stadt kann eine effektive Verwaltung entstehen. Die häufig diskutierten Regionalkreise lehnen wir ab, weil dort aufgrund der Flächengröße eine kommunale Selbstverwaltung und ehrenamtliches Engagement nicht mehr praktikabel sind. Dabei muss auch die Aufgabenverteilung zwischen Landkreisen, Gemeindeverbänden und Gemeinden auf den Prüfstand. Unser Ziel ist eine bürgerInnennahe Verwaltung und dass die Gemeinde das Eingangstor für alle Verwaltungsdienstleistungen ist. Auf der gemeindlichen Ebene soll es künftig auch mehr Rechte und Möglichkeiten geben mitzubestimmen, z. B. in BürgerInnenbegehren und -entscheiden.