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Juristische Stellungnahme zum Braunkohlenplanverfahren Tagebau Welzow-Süd

>>> Stellungnahme "Braunkohlenplanverfahren Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in dem räumlichen Teilabschnitt II und Änderungen im räumlichen Teilabschnitt I" von den Rechtsanwälten Ursula Philipp-Gerlach und Dirk Teßmer im Auftrag unserer Fraktion [pdf]

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat heute bei der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ihre Stellungnahme zum laufenden Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd (Spree-Neiße) eingereicht und eine Einstellung des Braunkohlenplanverfahrens gefordert. Der Braunkohlenplan sieht eine Erweiterung des bestehenden Braunkohletagebaus in Welzow vor und würde eine Umsiedlung mehrerer Ortschaften nach sich ziehen.

Der energiepolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS kommentiert den vorliegenden Entwurf des Braunkohlenplans wie folgt:

„Der Braunkohlenplan und der Umweltbericht missachten die aktuelle Gesetzgebung und ignorieren das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan von Brandenburg. Die von unserer Fraktion in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte Philipp-Gerlach und Teßmer zeigt wesentliche Mängel in der Auslegung und Anwendung des aktuellen Rechts sowie eklatante inhaltliche Lücken auf. So werden im Braunkohlenplan keine Umsiedlungsflächen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger festgelegt. Den Menschen, die ihre Heimat verlieren, wird also keinerlei Perspektive aufgezeigt! Eines Ausweisung von Umsiedlungsflächen muss nach dem Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg aber erfolgen.

Die mit der gewonnenen Braunkohle einhergehenden klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen und die hieraus resultierenden Folgen werden in der Abwägung nicht berücksichtigt. Eine objektive Abwägung findet demnach nicht statt, was einer rechtsstaatlichen Abwägung nach dem Raumordnungsgesetz widerspricht.

Auch eine substanzielle Alternativenprüfung, die auf den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen eingeht, findet nicht statt. Die vorliegenden Planunterlagen sind demnach aus rechtlicher und fachlicher Sicht nicht haltbar. Der Braunkohlenplan entspricht nicht den Zielen und Grundsätzen der raumordnerischen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes, des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans."

„Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Eine Fortführung der Braunkohleverstromung würde den Ausbau der Erneuerbaren behindern und zukünftig für hohe Energiepreise und eine Verfehlung der Klimaschutzziele des Landes sorgen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss die Landesregierung in der Übergangszeit bis zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ergänzend auch auf hocheffiziente Gaskraftwerke setzen. Zudem müsse das Land zügig für den Ausbau einer Speicher-Infrastruktur sorgen. „Die bisher genehmigten Tagebaue reichen noch gut bis zum Jahr 2030", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. „Bis dahin kann der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sozialverträglich und versorgungssicher realisiert werden. Wir fordern deshalb eine sofortige Einstellung des Braunkohlenplanverfahrens."