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EEG-Novelle bedroht brandenburgische Windenergiewirtschaft

Die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) gefährden aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die brandenburgische Windenergiewirtschaft. „Die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Deckelung der Strommenge aus erneuerbaren Quellen würde den Ausbau der Windenergie auch hierzulande blockieren“, sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL. Einem Referentenentwurf der Bundesregierung zufolge werde erwogen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauchs bis 2025 bundesweit auf 45 Prozent zu begrenzen.

Laut einer Studie der bündnisgrünen Bundestagsfraktion könnten damit bei der Windenergie bundesweit bereits nach 2018 nur noch 1500 Megawatt pro Jahr neu installiert werden. Das wäre weniger als halb so viel wie der Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. „Die brandenburgische Landesregierung muss hier gegenüber der Bundesregierung einschreiten. Mit der Novelle würde die Energiewende ausgebremst und brandenburgische Arbeitsplätze gefährdet. Wir brauchen einen moderaten Ausbau der Windenergie bei gleichzeitiger Absenkung der Stromgewinnung aus fossilen Quellen.“ 2012 ergab sich durch die Produktion und den Betrieb von Windenergieanlagen laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein direkter und indirekter Arbeitsplatzeffekt von 3885 Erwerbstätigen.

Demonstration der Grünen Landtagsfraktion am 9.5.2016 zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgericht zur 10H-Regelung mit Ludwig Hartmann und Martin Stümpfig, Foto: Thomas Kohl/Grüne Landtagsfraktion Bayern
Demonstration der Grünen Landtagsfraktion am 9.5.2016 zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgericht zur 10H-Regelung, Foto: Thomas Kohl/Grüne Landtagsfraktion Bayern

In der aktuellen Debatte um den Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung sprach sich AXEL VOGEL für die konsequente Umsetzung eines Mindestabstandes von 1000 Metern bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten durch die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften aus. In einigen Planungsregionen würde dieser Abstand derzeit noch unterschritten. Das gestern ergangene Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur sogenannten 10H-Regelung habe keine Auswirkung auf Brandenburg, weil sich der Brandenburger Landtag gegen die Einführung einer solchen Abstandsregelung entschieden hatte. Die Frist zu ihrer Einführung im Bundesbaugesetzbuch ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Laut einem Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags (PBD) gibt es deshalb aktuell keine rechtliche Möglichkeit, die 10H-Regelung in Brandenburg einzuführen.

Das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Fortbestand des Landesentwicklungsplans bezeichnete AXEL VOGEL als gute Nachricht für die Windenergiebranche, weil damit die Planungsunsicherheit der vergangenen Monate ein Ende habe.