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Die Zukunft des Strafvollzugs

Brandenburg hat sechs Gefängnisse an sieben Standorten: Luckau-Duben als einzige Anstalt für Frauen, die Außenstelle Spremberg, Neuruppin-Wulkow, Brandenburg a. d. Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Wriezen als Haftanstalt für Jugendliche. Außerdem gibt es eine Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen. Hier ist wegen des nicht akzeptablen Zustandes ein Neubau geplant.

Sparziele scheinen wichtiger als funktionierender Strafvollzug

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 8. Dezember 2011 wurden wir vom Justizminister darüber informiert, dass die Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt (Oder) in eine Außenstelle der JVA Cottbus umgewandelt und langfristig geschlossen werden soll. Allerdings will Justizminister Schöneburg das Konzept für die Haftanstalten erst noch diskutieren, es sei „nicht in Stein gemeißelt“. Für die Zukunft stehen wir vor der Aufgabe, Einsparungen im Strafvollzug durchzuführen, ohne allerdings die Resozialisierung zu vernachlässigen.

Grundsätzlich sehen wir das Einsparpotenzial eher in der Schließung einzelner Hafthäuser im Süden Brandenburgs, da der Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) sonst gar keine eigene Haftanstalt mehr besäße. Und es gibt weitere Probleme: Wir sehen uns mit Plänen der Landesregierung konfrontiert, die ein Personaleinsparungskonzept vorgelegt hat, ohne die Aufgaben des Personals genau zu qualifizieren. Bis 2015 will das Land 179 Stellen im Justizvollzug einsparen. Unser im Juni 2011 gestellter Antrag (mit CDU und FDP) zur Erarbeitung eines Strafvollzugsgesetzes mit genauen Kriterien zur Resozialisierung wurde abgelehnt. Trotz Ankündigung legte die Landesregierung bisher keinen eigenen Gesetzentwurf vor.

Mehr Aufgaben für die Strafvollzugsbediensteten

Auch die in der Arbeitsgruppe von zehn Bundesländern entstandenen Eckpunkte zum Strafvollzugsgesetz (August 2011) verdeutlichen den unserer Ansicht nach unabdingbaren Anspruch der Behandlung von Gefangenen über deren einklagbare Rechte hinaus. Eine qualitativ gute Resozialisierung hilft, die Rückfallquote bei den Gefangenen zu senken. Doch auch unabhängig von unseren Ansprüchen an Resozialisierung vom ersten Hafttag an, ist es heute schon so, dass sich der Aufgabenbereich von Justizvollzugsbediensteten erweitert hat. Den Angestellten im Justizvollzug obliegt nunmehr auch der Gefangentransport. Da im Polizeibereich Personal eingespart wurde, ist diese Aufgabenzuteilung verständlich, muss aber in Personalplanungen einbezogen werden. Wir fordern weiterhin vom Justizminister die Offenlegung des Personalbedarfsberechnungssystems, denn nur so können wir die Haushaltsplanungen nachvollziehen und Änderungsanträge erarbeiten.