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Bild des Titels "Verfassungsschutz in Brandenburg". Foto: M. Altnau/Fraktion Foto: M. Altnau/Fraktion

Verfassungsschutzgesetz neu aufstellen

Verfassungsschutz

Während der NSU-Untersuchungsausschuss an Handlungsempfehlungen für den Verfassungsschutz im Frühjahr dieses Jahres gearbeitet hat, wollten SPD und DIE LINKE das Verfassungsschutzgesetz bereits ändern. Der Innenminister hat sogar noch früher Tatsachen geschaffen, indem er dem Nachrichtendienst rund 30 Prozent mehr Personal genehmigte. Final beschlossen wurde das neue Verfassungsschutzgesetz in der Plenarsitzung am 14. Juni 2019.

Aus bündnisgrüner Sicht war das die falsche Reihenfolge. Erst hätten die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses ausgewertet werden müssen. Danach hätte der Verfassungsschutz neu aufgestellt werden können. Und dann erst wäre der Personalbedarf kalkulierbar gewesen. Das Ergebnis dieser hektischen Politik zum Ende der Wahlperiode: Das Verfassungsschutzgesetz von Rot-Rot bleibt deutlich hinter anderen Verfassungsschutzgesetzen zurück, was die parlamentarische Kontrolle und die Beschränkung des risikoreichen V-Leute-Einsatzes betrifft. Die CDU hat dies erkannt und diesbezüglich SPD und DIE LINKE mit einem Änderungsantrag links überholt.

Auch wir Bündnisgrüne fordern eine echte Kontrolle des Verfassungsschutzes. Dazu sind beispielsweise Minderheitenrechte in der Parlamentarischen Kontrollkommission nötig. Denn die Kontrolle ist nur in dem Umfang gesichert, in dem Oppositionsfraktionen sie aufgrund eigener Befugnisse wahrnehmen können. Nicht nur der Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass der Einsatz von V-Leuten eher Teil des Problems als der Lösung ist. Rechtsextremisten im „Nachrichten-Dienst“ schaffen oder stärken häufig die Strukturen, über die sie dann berichten. Diesbezüglich haben es SPD und DIE LINKE geschafft, in ihrem Gesetzentwurf sogar hinter den Forderungen zurückzubleiben, die sie wenige Wochen später im Untersuchungsausschuss erhoben haben. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsextremisten als Quellen angeworben werden dürfen, sofern ihre „alleinige Lebensgrundlage“ nicht „auf Dauer“ von den Geld- oder Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes

abhängt. Demnach ist es dem Nachrichtendienst erlaubt, auf Dauer den überwiegenden Lebensunterhalt seiner V-Leute zu finanzieren. In ihrem Untersuchungsausschuss-Votum schrieb die SPD hingegen: „Die menschlichen Quellen sollten nicht von den Zahlungen der Verfassungsschutzbehörde für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes abhängig sein.“ Die Linke forderte gar, „auf V-Leute zukünftig zu verzichten“.

Wir Bündnisgrüne halten V-Leute für hochproblematisch. Deshalb fordern wir die Abschaffung des V-Leute-Wesens und eine deutliche Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle. Außerdem haben wir Zweifel daran, dass ein Nachrichtendienst den besten Schutz für die Verfassung bietet. Wir befürworten ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung (ISV), das mit wissenschaftlichen Methoden arbeitet und zivilgesellschaftliche Erkenntnisse einbezieht.