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Sperrfirsten für MinisterInnen

Es gab in Brandenburg einmal einen SPD-Verkehrsminister mit Namen Hartmut Meyer, der 2002 mit der Bahn einen Zehn-Jahres-Vertrag für den Regionalverkehr aushandelte, ohne vorherige Ausschreibung. Medienberichten zufolge soll dem Land durch diesen Vertrag ein Schaden von rund 800 Millionen Euro entstanden sein. Ein Jahr später schied dieser Minister aus dem Kabinett aus und beriet fortan die Bahn. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Sache, der strittige Vertrag wird von der EU-Kommission überprüft, der Schaden für das Land ist da und kann nicht ungeschehen gemacht werden.

Solche Fälle passieren öfter, die Abhängigkeiten sind schwer nachzuweisen, die Schäden in der Regel irreversibel. Allein der Anschein, es könnten während der Amtszeit Entscheidungen getroffen worden sein, die durch eine in Aussicht gestellte und später aufgenommene Tätigkeit für Dritte beeinflusst worden sind, schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Politik.

Wir Bündnisgrüne schließen uns deshalb auch in Brandenburg der Forderung von Transparency International an, dass aus dem Amt scheidende MinisterInnen und StaatssekretärInnen eine bis zu dreijährige Sperrfrist einhalten, die sogenannte Karenzzeit. Erst nach dieser Zeit sollen Tätigkeiten aufgenommen werden dürfen, bei denen ein Zusammenhang mit dem vorher ausgeübten Amt bestehen könnte. Politische Entscheidungen sollen allein vom Wohle des Landes geleitet sein, von nichts anderem.