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Mehr Personal für die Justiz - Interview mit Claudia Odenbreit

Claudia Odenbreit © privat Foto: Claudia Odenbreit privat

Claudia Odenbreit ist Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Landesverband Brandenburg – dem größten Berufsverband der RichterInnen und StaatsanwältInnen in Deutschland. Sie hat mit uns über den Status quo der Brandenburger Justiz gesprochen.

Wo im Bereich Justiz ist Brandenburg besonders gut?

Mit Blick auf eine immer älter werdende Gesellschaft kann die Justiz z. B. im Betreuungsbereich wertvolle Unterstützung bieten. Dies gilt selbstverständlich auch in anderen Bereichen (Nachlass, Grundbuch, Familiengerichte etc.). Da unsere Gerichte in der Fläche vertreten sind, sind wir nah bei den Bürgerinnen und Bürgern und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Gerade unsere kleinen Gerichte arbeiten
sehr effizient.

Wo sehen Sie momentan die größten Baustellen?
Unsere Verfahrenslaufzeiten sind zu lang und für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Die uns weiter sehr belastenden haushalterischen Sparvorgaben, nach denen wir auch in den kommenden Jahren noch erheblich Personal abbauen müssen – prozentual mehr als alle anderen Bereiche der Landesregierung –, führen dazu, dass sich diese Laufzeiten künftig noch weiter verlängern. Ein sehr großes Problem ist die auf uns wie auch auf die anderen neuen Bundesländer zurollende Pensionierungswelle. Das Land hat in den vergangenen Jahren eine ausreichende Vorsorge verschlafen. Das Problem wird kaum noch zu lösen sein. Verschärft wird dies dadurch, dass wir auch in den nächsten Jahren kaum neue Kolleginnen und Kollegen einstellen dürfen. Hinzu kommt: Unser Personalbedarfsberechnungssystem (Pebb§y), an dem wir gerne gemessen werden, berücksichtigbleiben unberücksichtigt. Jedes Mal, wenn ein Kollege bzw. eine Kollegin in den Ruhestand gegangen ist und nicht ersetzt wurde, sind die noch offenen Verfahren auf die anderen verteilt worden. Und die Sozialgerichtsbarkeit leidet noch immer an dem Verfahrensstau aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung.

Bestehen hier aus Ihrer Sicht Unterschiede zwischen ordentlicher und Verwaltungsgerichtsbarkeit?
Die Verfahrenslaufzeiten bei den Verwaltungsgerichten waren schon lange unzumutbar. Durch die Hilfestellung aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit konnten diese zwischenzeitlich verkürzt werden. Die Vielzahl neuer Asylverfahren dürfte diesen Erfolg jedoch zunichte gemacht haben. Immerhin ist es ein gutes Zeichen, dass für diesen Bereich 2016 und 2017 neue Richterinnen und Richter eingestellt wurden.

Wie steht es um die Chancengleichheit für Frauen im Mittelbau und in höheren Positionen?

In der jüngsten Vergangenheit wurde erfreulicherweise wieder eine Frau Präsidentin des Landessozialgerichts. Zudem sind erstmals in Brandenburg zwei Frauen zu Präsidentinnen eines Landgerichts ernannt worden, zeitgleich die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts. Gleichwohl müssen wir weiter daran arbeiten, dass Richterinnen und Richter in Brandenburg die gleichen Chancen erhalten, Vorsitzende zu werden, in Präsidentenstellen aufzurücken oder andere Führungspositionen zu bekleiden. Da ist immer noch Luft nach oben.