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Informationszugangsgesetz: Schluss mit dem Amtsgeheimnis

Ob die neue Schweinemastanlage in der Nähe oder die Straßenplanung der Gemeinde: Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, welche Gründe hinter den Entscheidungen der Behörden stecken. Dafür gibt es in Brandenburg den Anspruch auf Akteneinsicht, der – bundesweit einmalig – sogar in der Verfassung verankert ist. Leider ist das früher fortschrittliche Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) mittlerweile veraltet – es enthält einfach zu viele Ausnahmen: Zahlreiche öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Betriebe oder unter öffentlicher Kontrolle stehende Unternehmen werden von der Informationsfreiheit gar nicht erst erfasst. Ob Unternehmensdaten herausgegeben werden können, hängt im Wesentlichen von der Zustimmung der UnternehmerInnen ab. Verträge zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen sind zumeist Geheimverträge. Auch fällt zum Beispiel die Investitionsbank des Landes Brandenburg als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht in den engen Anwendungsbereich des AIG.

BürgerInnen bekommen selten Auskunft

Deshalb mahnte die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge in ihrem im März vorgestellten Tätigkeitsbericht eine Novellierung des Gesetzes an. Ihr Bericht zeigt, dass die Behörden insbesondere im Jahr 2011 vergleichsweise viele Anträge auf Akteneinsicht von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des geltenden Rechts abgelehnt haben. Das hat viele BrandenburgerInnen enttäuscht. Die Zahl der Beschwerden, die bei Datenschützerin Hartge eingingen, ist so wesentlich gestiegen.

Eigener Entwurf für Informationsgesetz in Arbeit

Diese unbefriedigende Situation wollen wir ändern – mit einem eigenen Gesetzentwurf, nach dem jede Bürgerin und jeder Bürger einen umfassenden Anspruch auf Informationen aus der Verwaltung hat. Unser Konzept basiert auf einem Vorschlag für ein Bürgerinformationsgesetz, den Greenpeace, der Journalistenverband Netzwerk Recherche und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit im Jahr 2010 erarbeitet haben. Danach soll das öffentliche Interesse an der Information grundsätzlich Vorrang haben. Weiterhin müssen auch privatwirtschaftliche Unternehmen Auskunft geben. Die Behörden sollen die BrandenburgerInnen in Zukunft von selbst informieren. Des Weiteren werden wir auch Verbraucherschutzaspekte soweit wie möglich integrieren, die bisher in Brandenburg nicht erfasst sind.

Wir haben unseren Gesetzentwurf in einem Fachgespräch im Juni öffentlich mit Expertinnen und Experten, den anderen Fraktionen und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Die Ergebnisse aus dem Gespräch und die Rückmeldungen auf unsere Vorschläge werden wir in den Entwurf einfließen lassen, um ihn danach in den Landtag einzubringen.