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Bündnisgrüne Fraktion legt Antidiskriminierungsgesetz vor

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute den Entwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (pdf-Datei) vorgelegt, das Opfern von Diskriminierungen im öffentlichen Bereich eine Handhabe geben soll, sich hiergegen zur Wehr zu setzen und zugleich darauf abzielt in den öffentlichen Verwaltungen eine Kultur der Vielfalt und Toleranz zu fördern.

Zwar gibt es bereits ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene (AGG), dieses deckt aber nur den Privatrechtsverkehr (z.B. Mietverträge, Zugang zu Gaststätten) und die Erwerbstätigkeit, nicht jedoch den öffentlichen Bereich (z.B. Behörden, Schulen) ab. Diese Regelungslücke füllt der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Er leitet sich aus den Diskriminierungsverboten des Grundgesetzes (Artikel 3) und der Landesverfassung (Artikel 12) ab, aus Vorgaben, die die EU gemacht hat (Richtlinie 2004/113/EG (pdf-Datei) und 2004/43/EG), aber auch aus der 2013 erlassenen Antirassismus-Novelle, die das Land Brandenburg zu antirassistischen Aktivitäten verpflichtet.

In dem Gesetzentwurf wird eine Diskriminierung definiert als Ungleichbehandlung aufgrund der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung, des Lebensalters und aus rassistischen Gründen.

Er sieht Maßnahmen zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbotes vor (z.B. Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände wie z.B. die Opferperspektive oder die Möglichkeit, auf Grundlage des Gesetzes einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen) sowie positive Maßnahmen, d.h. die Landesverwaltung soll selbst eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und Toleranz praktizieren (z.B. durch Fortbildungen) und auch über die Vergabe öffentlicher Aufträge Auftragnehmende in die Pflicht nehmen.

Zudem wird die seit 1999 bestehende Landesantidiskriminierungsstelle auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die innen- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER sagte hierzu: „Vor wenigen Jahren haben wir gemeinsam mit allen Fraktionen um eine Antirassismus-Klausel in der Verfassung (pdf-Datei) gerungen. Unser Gesetzentwurf ist die logische und zwingende Fortsetzung. Erst durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz werden die Verfassungsbestimmungen mit Leben gefüllt. Jetzt können sich Betroffene nicht nur gegen einen Vermieter zur Wehr setzen, bei dem sie aufgrund ihrer Hautfarbe den Kürzeren gezogen haben, sondern auch gegen einen Behördenmitarbeiter, der sich ihnen gegenüber diskriminierend verhalten hat.“

Brandenburg habe zwar bereits einen Landesbehindertenbeauftragten, eine Landesgleichstellungsbeauftragte und eine Landesintegrationsbeauftragte. Ihre Aufgaben bleiben von dem bündnisgrünen Gesetzentwurf unberührt. Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz schafft aber eine einheitliche Grundlage für alle Diskriminierungstatbestände im öffentlichen Bereich.