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Spielende Kinder im Freien © pexels.com Foto: pexels.com

Hortbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kommt – Rechtsanspruch muss noch verankert werden

Die Fraktion erhält immer wieder verzweifelte Hilferufe von Eltern, denen die Bewilligung der Hortbetreuung für ihr Kind mit einer geistigen Behinderung nach der Grundschule verweigert wurde. Die Landesregierung versprach schon vor Jahren eine Klärung hierzu. Diese grundsätzliche Klärung gab es aber nicht, so mussten für die individuellen Einzelfälle mühselig Lösungen gefunden werden.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion haben wir einen Antrag und auch einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Hortbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab der 7. Jahrgangsstufe zu verbessern. Denn es geht hier um eine Frage der Gerechtigkeit: sowohl für die Kinder und Jugendlichen, damit sie auch am Nachmittag mit Gleichaltrigen Kontakt haben, als auch für die Eltern, die sonst nur begrenzt berufstätig sein können.

Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, den Bedarf an Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ab der 7. zu erheben und Maßnahmen zur Verbesserung zu prüfen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat daraufhin im Mai 2019 ein Förderprogramm für die Nachmittagsbetreuung älterer Kinder mit Behinderung zunächst für ein Jahr in Aussicht gestellt. Demnach sollen die Landkreise und kreisfreien Städte für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ab der 7. Klasse, deren Eltern einen Antrag auf Nachmittagsbetreuung stellen, eine monatliche Pauschale von 300 Euro erhalten. Wir sind stolz, dass die Schnecke es zu einem ersten Etappenziel geschafft hat: Der Druck der Opposition hat sich gelohnt.

Die einjährige Modellphase muss genutzt werden, die betroffenen Eltern zu informieren, damit sie dieses Angebot auch wahrnehmen. Wir freuen uns, dass die genannte Zahl von „450 Jugendlichen“ nur ein Richtwert ist. Es können also auch mehr sein, für die das Land seinen unterstützenden Beitrag leistet. Eine Fortsetzung des Programms müsste über den nächsten Doppelhaushalt abgesichert werden.

Bei aller Freude über diesen pragmatischen Zwischenschritt: Der Rechtsanspruch wäre der bessere Weg gewesen; Familien würden so nicht mehr als Bittsteller auftreten müssen. Inklusion kann nur gelebt werden, wenn alle Kinder gleiches Recht auf Teilhabe haben.

Unsere Fraktion wird den Anlauf der Modellphase verfolgen und sich auch um zukünftige Bereitstellung der Gelder bemühen. Und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Hortbetreuung für Kinder mit schwerer Behinderung als Rechtsanspruch verankert wird. Die Grüne Fraktion wird sich weiter um die Schnecke kümmern.

>> Antrag (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung des Ausschusses (pdf-Datei)

>> Zum Förderprogramm des Bildungsministeriums

Unsere Fraktion ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses beigetreten, die die Inhalte des Antrags aufnahm. Der Antrag wurde vom Landtag abgelehnt; die Beschlussempfehlung wurde angenommen.