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Gute Bildung für alle – Gutachten zur Inklusion in Brandenburg

Brandenburg hat im Schuljahr 2012/13 das Pilotprojekt „Inklusive“ Grundschule gestartet und 2017/18 eine zweijährige Projektphase „Gemeinsames Lernen in der Schule“ begonnen und ist damit wichtige Schritte zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegangen. Für unsere Fraktion sind Inklusion und inklusiver Unterricht zentrale Themen, weil es hier darum geht, Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und Schule an den Kindern auszurichten, nicht umgekehrt. Inklusiver Unterricht bedeutet eine individuelle Förderung aller Kinder, unabhängig davon, ob ein besonderer Förderbedarf besteht oder nicht.

Um uns über den Erfolg der Inklusionsprojekte der Landesregierung ein Bild zu machen, haben wir bei dem Bildungsexperten Wilfried Steinert, Mitglied im Expertenkreis Inklusive Bildung der deutschen UNESCO, ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse wir Ihnen hier vorstellen.

Dafür wurden die Aktivitäten der Landesregierung analysiert, Statistiken ausgewertet, eine Online-Befragung schulischer Elternvertreter (195 Rückläufer), eine schriftliche Abfrage der Aktivitäten der Kommunen und Telefoninterviews mit SchulleiterInnen (30) und KoordinatorInnen für gemeinsames Lernen (5) durchgeführt. Hier einige Kernaussagen:

  1. Laut dem Gutachten hat Brandenburg sowohl im gesellschaftlichen als auch im schulischen Bereich mit einer hohen Dynamik den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention begonnen. Es ist vieles in Bewegung gekommen. Die Entwicklung sei aber nicht konsequent weiter geführt worden.
  2. Schulleitungen und Eltern sehen Inklusion überwiegend positiv: 90 Prozent der befragten SchulleiterInnen bewerteten das gemeinsame Lernen positiv. Lediglich 7 Prozent sehen Grenzen der Inklusion im Blick auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Bei den Eltern ist eine positive Grundhaltung zu erkennen, allerdings sind sie mit Blick auf fehlende Ressourcen weitaus kritischer: 70 Prozent sind der Auffassung, dass Inklusion auch in Brandenburg umgesetzt werden muss. Die Hälfte der Befragten beurteilt die Umsetzung der Inklusion an der eigenen Schule mit mindestens „ausreichend“. Ein Drittel gibt ihr allerdings die Noten „mangelhaft“ bis „ungenügend“.
  3. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem Förderbedarf an allen allgemeinen Schulen hat sich durch die Projekte der Landesregierung deutlich erhöht, fast jedes zweite Kind mit einem solchen Förderbedarf besucht nun eine allgemeine Schule. Im Schuljahr 2015/16 wurde über alle Schulformen verteilt betrachtet in jeder Klasse mit 25 Schülern durchschnittlich etwa ein Kind mit Förderbedarf beschult. Ein Aufwuchs war vor allem an den Oberschulen zu verzeichnen.
  4. Die Untersuchung wirft ein Schlaglicht auf das Personalproblem an Brandenburgs Schulen, das sich bei der Inklusion von SchülerInnen mit besonderem Betreuungsbedarf besonders negativ auswirkt. 47 Prozent der Schulleitungen beklagen, dass zu wenig sonderpädagogische Lehrkräfte an den Schulen sind. Für ein Drittel der Schulleitungen fehlt es auch an unterstützendem pädagogischen Personal sowie an Schulassistenz. Fehlende Vertretungsreserven verschärfen das Personalproblem, weil im Krankheitsfall Förder- und Teilungsstunden als erstes wegfallen. Die befragten Eltern schätzen die Personalsituation noch dramatischer ein als die Schulleitungen.

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Betrachtet man das Handlungsfeld Schule, sieht das Gutachten unter anderem folgenden Handlungsbedarf:

  • Die Grundlagen für den inklusiven Unterricht müssen im Schulgesetz verankert und die einschlägigen Verordnungen neu erarbeitet werden.
  • Ein spezielles Personalkonzept ist zu erstellen, das dem Mehraufwand durch inklusiven Unterricht Rechnung trägt.
  • Eine Ombusstelle ist einzurichten, die Eltern und Lehrkräfte beraten und Probleme schnell bearbeiten kann.
  • Das Fortbildungskonzept für den inklusiven Unterricht ist zu überarbeiten.
  • Die Unterstützung für Schulen, die nicht zum Projekt „gemeinsames Lernen“ zählen, muss geregelt werden.

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Marie Luise von Halem, kommentierte die Ergebnisse der Untersuchung:

„Die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf in Brandenburg ist gut gestartet und erfreut sich einer hohen Anerkennung. Unser Gutachten macht aber auch klar, dass dieser Prozess viel Zeit in Anspruch nimmt. Die bestehenden Erfolge dürfen uns nicht darüber hinweg sehen lassen, dass es insbesondere mit der personellen Ausstattung an den Schulen schlecht bestellt ist. Gut ausgebildete Pädagogen sind aber eine Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion. Zudem ist erneut deutlich geworden, dass wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen zur Inklusion fehlen. Das zu regeln, würde die Zustimmung zur Inklusion weiter erhöhen.

Sehr wichtig ist es mir außerdem, zu betonen, dass Inklusion im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention sich nicht auf Schulen beschränkt, sondern das gesamte gesellschaftliche Leben umfasst. Hier muss Brandenburg, muss Deutschland noch sehr viel unternehmen, um den der UNO gemachten Zusagen zu entsprechen.“

Laut Bildungsministerium sind seit dem Schuljahr 2018/2019 von den insgesamt 915 Brandenburger Schulen 188 „Schulen für gemeinsames Lernen.

Wilfried M. Steinert ist Theologe und Pädagoge, war Leiter der Waldhofschule Templin (Trägerin des Deutschen Schulpreises 2010), hier unter anderem Entwicklung der integrativen Grundschule „Eine Schule für alle“. U.a. Mitglied im Sprecherrat des „Expertenkreises Inklusive Bildung“ der Deutschen UNESCO-Kommission. Sprecher des wissenschaftlichen Fachbeirats “ Inklusive Bildung“ beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Zum Herunterladen

>> Gute Bildung für alle – Kurzgutachten (pdf-Datei)

>> Gute Bildung für alle – Gutachten (pdf-Datei)