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Für ein Konzept für eine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen

Mit einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Landesregierung auf, ein Konzept für eine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln. Dies soll auf Basis einer vertieften Bestandsanalyse geschehen. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die Ombudsstelle durch ein Netz dezentraler Anlaufstellen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten unterstützt werden kann. Außerdem soll das Kompetenzverhältnis einer solchen Ombudsstelle zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) geklärt werden, insbesondere zur Frage, ob sie eigenständig Beschwerden nachgehen kann.

Uns ist besonders wichtig, dass das Konzept gemeinsam mit betroffenen Kindern und Jugendlichen aus dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat, mit Expert*innen der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wird.

Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin Petra Budke:

„Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen brauchen ein einfach zugängliches Angebot für Beschwerden, zu dem sie uneingeschränktes Vertrauen haben können. Wir verbinden mit dem Antrag für ein gemeinsames Konzept einer solchen Ombudsstelle zweierlei: die Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und die Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei der Erarbeitung eines solchen Konzepts. So wollen wir sichergehen, dass die Ombudsstelle auch eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen erfahren wird.“

Hintergrund

Seit einigen Monaten häufen sich Medienberichte über mögliche Missstände in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg und im Ausland mit Bezug auf Kinder und Jugendliche aus Brandenburg. Insbesondere seit dem Entzug der Betriebserlaubnis von Einrichtungen der Haasenburg GmbH im Jahr 2013 aufgrund kindswohlgefährdenden Vorkommnissen ist die Öffentlichkeit in dieser Frage hochsensibilisiert. Wir begrüßen daher, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unmittelbar nach den Meldungen den aktuellen Vorwürfen nachgegangen ist und die Öffentlichkeit über den jeweiligen Stand der Prüfergebnisse informiert hat.

Nach dem Haasenburg-Skandal wurden eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt: Eine Verwaltungsvorschrift zum verbesserten Schutz der Kinder und Jugendlichen wurde erlassen, der fachliche Austausch intensiviert, das Aufsichtspersonal aufgestockt und ein Dialogforum für Kinder- und Jugendliche aus Einrichtungen erzieherischer Hilfen etabliert. Aus dessen Mitte wurde ein Kinder- und Jugendhilfe Landesrat gewählt.

Kinder und Jugendliche haben zwar heute schon die Möglichkeit, sich zu Beschwerden über Missstände in stationären Einrichtungen an das trägerinterne Beschwerdemanagement, das MBJS oder den Ombuds- und Beschwerdeverein Boje e. V. zu wenden. Einige Kommunen und Landkreise haben eigene Ombudsstellen der Kinder- und Jugendhilfe benannt. Auch der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat nimmt Beschwerden von Kindern und Jugendlichen entgegen. Die bestehenden Angebote reichen aber offensichtlich nicht aus oder sind aus Sicht der Betroffenen nicht unabhängig genug, um von Kinder und Jugendlichen im Bedarfsfall kontaktiert zu werden.

Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem MBJS auf den vorliegenden Antrag verständigt, um bis spätestens Ende dieses Jahres ein breit abgestimmtes Konzept für eine unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen zu erarbeiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle soll im Zuge des Haushalts 2021 erfolgen.

Zurzeit werden im Land Brandenburg in 1.500 Wohngruppen rund 7.000 Plätze der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe angeboten, die von rund 350 Trägern betrieben werden. Darüber hinaus leben viele Brandenburger Kinder und Jugendliche in Einrichtungen in anderen Bundesländern und im Ausland. Sollte eine mögliche SGB VIII-Reform auf Bundesebene eine stärkere Aufsichtsrolle für die landeseigene Einrichtungsaufsicht vorsehen, z. B. über regelmäßige Prüfungen der Einrichtungen, werden wir unabhängig von der einzurichtenden Ombudsstelle über weitere personelle Nachbesserungen nachdenken müssen.

Weiterführende Informationen

>> Antrag: Konzept für Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen (pdf-Datei)