Zum Inhalt springen

Bündnisgrünen Änderungsanträge zum Brandenburger Hochschulgesetz

Mit der Aufnahme von Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Beschäftigter ist Rot-Rot einer unserer Forderungen für das neue Hochschulgesetz nachgekommen. Unsere bündnisgrüne Fraktion hatte gemeinsam mit der Gewerkschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen in den letzten Monaten Rot-Rot immer wieder gedrängt, die Neufassung des Landeshochschulgesetzes zu nutzen, um gegen die prekären Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen vorzugehen.

„Auch wenn das Problem der unsicheren Arbeits- und Beschäftigungsperspektiven der NachwuchswissenschaftlerInnen in Brandenburg endlich bei Rot-Rot angekommen ist, werden die Vorschläge der Koalitionsfraktionen leider nur teilweise die Situation der Beschäftigten verbessern. Während die Aufnahme von Mindestvertragslaufzeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter ein Fortschritt ist, verschärft Rot-Rot die prekäre Situation vieler Lehrbeauftragter“, so die hochschulpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, MARIE LUISE VON HALEM.

Die Uneinigkeit zwischen den Regierungsfraktionen hat in vielen Bereichen die Fortsetzung des hochschulpolitischen Stillstands in Brandenburg zur Folge. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt deshalb ein umfassendes Änderungspaket zum vorliegenden Gesetzentwurf in die abschließende Beratung im Wissenschaftsausschuss am Mittwoch (26.3.) ein.

„Wir fordern, Daueraufgaben mit Dauerstellen abzusichern und eine angemessene Vergütung für die Lehrbeauftragten, in der alle anfallenden Arbeiten wie Korrekturen, Prüfungsabnahmen und Betreuung angerechnet werden“, so MARIE LUISE VON HALEM.

Lehrbeauftragte sollen nur ergänzend an notwendigen Stellen eingesetzt werden. Der rot-rote Gesetzentwurf schließt aber nicht aus, dass die gering bezahlten Lehrbeauftragten auch weiterhin einen hohen Anteil des dauerhaften Lehrangebots an den Hochschulen abdecken müssen.

Während Rot-Rot angesichts des koalitionsinternen Streits über die Rückmeldegebühr uneins beim gebührenfreien Studium ist, bekennt sich die bündnisgrüne Fraktion klar dazu: Keine Studiengebühren, auch keine versteckten. Wir beantragen deshalb die Abschaffung der Rückmeldegebühr, gebührenfreie Prüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren sowie das generelle Verbot von Studiengebühren bis zum ersten Masterabschluss.

„Rot-Rot verpasst zudem die Chance, die hochschulinterne Mitbestimmung gerechter zu gestalten“, bedauert VON HALEM. „Die Brandenburger SPD vertritt hier eine besonders antiquierte Position.“ Dabei zeigen andere SPD-geführte Landesregierungen wie z.B. Nordrhein-Westfalen, dass eine gerechte Teilhabe aller Statusgruppen im Hochschulgesetz umsetzbar ist. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Professorenmehrheit wird auf dafür vorgesehene Bereiche beschränkt. Ansonsten entscheiden viertelparitätisch mit Professoren, wissenschaftlichen Beschäftigten, Verwaltung und Studierenden besetzte Gremien über die Entwicklung der Hochschulen.

Wichtige Weichenstellungen bei der Hochschulsteuerung sollen nicht der Landesregierung allein überlassen bleiben. Deshalb beantragt unsere Fraktion, dass der Landtag über den Hochschulentwicklungsplan des Landes und über die Hochschulverträge abstimmt.

Unsere Änderungsanträge zum Hochschulgesetz - jeweils als PDF-Datei:

Beteiligung der Mitgliedergruppen an der Findungskommission und bei der Erprobung neuer Hochschulstrukturen

Gebührenfreies Studium

Gleichstellung (Klagerecht Gleichstellungsbeauftragte und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte)

Gleichstellung (Orientierung am Kaskadenmodell und Definition Unterrepräsentanz)

Gute Arbeit in der Wissenschaft

Stärkere Einbindung des Parlaments in die Hochschulentwicklungsplanung

Mitbestimmung

Verbesserung der Studienbedingungen (vorläufige Immatrikulation, keine Zwangsexmatrikulation für Langzeitstudenten, Ausweitung des Teilzeitstudiums)

Transparenz in der Forschung, Zivilklausel und Ethikkommission